In der Barmenia Unfallversicherung bietet der Premium-Schutz klare Deckungsumfänge für eine Vielzahl von Schadensereignissen und Risiken an.
Versicherungsschutz:
- Die Versicherung deckt weltweit Unfälle und leistet bei Gesundheitsschäden, die durch Unfälle verursacht wurden.
- Keine Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen, sofern die versicherte Person nicht älter als 67 Jahre ist und keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 vorliegt.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung bei Invalidität.
- Unfallrente: Regelmäßige Zahlung bei bleibender Invalidität.
- Krankenhaustagegeld: Tägliche Zahlungen bei Krankenhausaufenthalten.
- Genesungsgeld: Automatisch versichert, wenn Krankenhaustagegeld gewählt wurde.
- Todesfallleistung: Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall.
- Übergangsleistung: Unterstützung bei Schwerverletzungen.
Fristen zur Invaliditätsleistung:
- Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eintreten, ärztlich festgestellt und der Anspruch auf Invaliditätsleistung innerhalb dieser Zeit geltend gemacht werden.
Erweiterungen des Unfallbegriffs:
- Mitversichert sind Ereignisse wie Ertrinken, tauchtypische Gesundheitsschäden, Erfrierungen, Sonnenbrand, Sauerstoffentzug, Höhenkrankheit, Explosions- und Druckwellen, sowie mechanische, chemische und elektrische Einwirkungen.
- Gesundheitsschäden durch Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen und durch allmähliche Einwirkungen von Gasen, Dämpfen, Staub oder Säuren sind ebenfalls versichert.
- Vergiftungen (auch durch Nahrungsmittel und Pflanzen) sowie Alkoholvergiftungen sind gedeckt.
- Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen, wie Brüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln und Sehnen, sind ebenfalls versichert.
- Oberschenkelhals- und Armbrüche sind unabhängig von der Ursache versichert.
Aufhebung von Ausschlüssen:
- Unfälle bei Raufereien und Schlägereien sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war.
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene ist versichert.
- Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind ebenfalls versichert.
Generell versicherte Leistungen:
- Rehabilitations-Management: Serviceleistungen bis zu 10.000 EUR.
- Bergungskosten und Rücktransportkosten: Ohne Begrenzung.
- Kurkostenbeihilfe: Übernahme der tatsächlichen Kosten.
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen: Bis zu 25.000 EUR.
- Komageld: 36 EUR pro Tag für maximal 3 Jahre.
- Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz.
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei mindestens 50 % Invalidität, z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnungen, bis zu 50.000 EUR.
- Kostenbeteiligung für medizinische Hilfsmittel wie Prothesen und Rollstühle.
- Umschulungsmaßnahmen: Erstattung bis zu 20.000 EUR bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit.
- Haushaltshilfegeld: Bis zu 50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage.
- Psychologische Soforthilfe nach Überfall oder Geiselnahme: Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen.
- Nachhilfeunterricht für Kinder: Volle Kostenübernahme für bis zu 6 Monate.
Versicherungsschutz bei Infektionen:
- Infektionen wie Borreliose, Diphtherie, FSME und viele weitere sind nach einer Wartezeit von 3 Monaten versichert.
- Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen sowie allergische Reaktionen sind ebenfalls versichert.
Weitere Leistungen:
- Impfschäden nach einer Schutzimpfung sind versichert.
- Rooming-In-Leistungen: Volle Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten von Kindern mit Begleitperson.
- Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 ‰ beim Führen eines Fahrzeugs.
- Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall (die Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst sind jedoch nicht versichert).
- Soforthilfe bei Gewaltstraftaten: 2.500 EUR.
Familien-Vorsorgeversicherung:
- Ehepartner und Kinder sind ab Eheschließung oder Geburt/Adoption für 1 Jahr beitragsfrei mitversichert, bis zu einer Invaliditätsleistung von 100.000 EUR.
- Nachversicherungsgarantie für Kinder während der beitragsfreien Vorsorgezeit.
Zusatzleistungen (gegen Zusatzbeitrag):
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 5.000 EUR.
- Rentenmodelle: Verdoppelung der Rente bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4.
- Hilfeleistungen/Familienhilfe: Schnelle Unterstützung bis zu 6 Monate nach einem Unfall, z. B. bei Arztbesuchen, Hausnotruf, Kinderbetreuung und Krankenhaushilfe.
Wichtige Obliegenheiten nach einem Unfall:
- Es muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und der Unfall gemeldet werden.
- Eine versehentlich unterbliebene Meldung kann folgenlos nachgeholt werden, wenn sie nach Erkennen des Versehens unverzüglich erfolgt.
Beitragsfreistellung:
- Der Versicherungsschutz für minderjährige Kinder wird beitragsfrei weitergeführt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt oder zu mindestens 50 % invalide wird.
- Auch der mitversicherte Ehepartner ist bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes beitragsfrei versichert.
Sonstige Erweiterungen:
- Erhöhung der Invaliditätsleistung um 20 % bei Kopfverletzungen, wenn die versicherte Person bei einem Unfall einen Helm getragen hat.
- Vorschusszahlungen auf die Invaliditätsleistung sind möglich, sofern keine Lebensgefahr besteht.