Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz beinhaltet eine Konditionsdifferenzdeckung, die den Versicherungsschutz bei Leistungsanpassungen unterstützt.
1. Gegenstand der Konditionsdifferenz Versicherung
(1) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für den Fall, dass
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Unfallversicherung
- für das gleiche Risiko noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht.
(2) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung erhalten Sie, für die Zeit bis zur Beendigung der
Vorversicherung, ausschließlich die (Mehr )Leistungen im Rahmen dieser Unfallversicherung, die über
den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Dies gilt nicht für solche Leistungen/ Gefahren, die bei der Barmenia nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können (z. B. verbesserte Gliedertaxen und Mehrleistungsmodelle wie z. B. progressive Invaliditätsstaffeln etc.).
(3) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/
Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Unfallversicherung. Danach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversicherung oder dieser Unfallversicherung werden nicht berücksichtigt.
(4) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
2. Versicherungssumme(n)/ Selbstbeteiligung
Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die für den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssummen, höchstens jedoch
- auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) und
- auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser Barmenia Unfallversicherung als Leistungsgrenzen innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssummen gelten.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
3. Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung).
4. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
(1) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vorversicherer
a) wegen eines zwischen Ihnen und ihm getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
b) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt.
c) wegen
- arglistiger Täuschung und/oder
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
von seiner Leistungspflicht befreit ist.
(2) Ist der Vorversicherer wegen
- Nichtzahlung des Beitrages oder
- Obliegenheitsverletzungvon seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
5. Beginn und Ende der Konditions-Differenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Unfallversicherung bei der Barmenia, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag
(z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages) rückwirkend aufgehoben wird.
6. Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie diesen der Barmenia spätestens dann anzuzeigen,
wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat.
Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz-Versicherung die für diese Unfallversicherung vereinbarten Obliegenheiten.