Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz regelt die Kündigung bei Pflegebedürftigkeit und bietet Informationen zur Absicherung in dieser Situation.
1. Wird bei der versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung) festgestellt, so können Sie den Versicherungsschutz für diese
versicherte Person rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Es wird der Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten drei Jahre erstattet.
2. Liegt eine Einstufung in mindestens Pflegegrad 3 vor, reduziert sich der Verzicht auf Anrechnung einer Mitwirkung auf 70 %.