Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz umfasst die Familien Vorsorgeversicherung und bietet umfassende Leistungen zur finanziellen Absicherung der Familie.
1. Voraussetzung für die Mitversicherung
Sind Sie als Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person, so ist, wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages die Ehe schließen, Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner vorübergehend ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Das Gleiche gilt, wenn Ihr Kind geboren wird oder wenn ein Kind adoptiert wird.
Auch Ihre ungeborenen Kinder sind während der Schwangerschaft für den Fall von Gesundheitsschäden infolge einer direkten Unfalleinwirkung oder eines Unfalles der – auch über diese Familien Vorsorgeversicherung – versicherten Mutter versichert.
2. Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adoptierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; er gilt für die Dauer von einem Jahr.
Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind jeweils mit den für Sie vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssummen:
100.000 EUR für die Leistungsart InvaliditätsKapitalleistung und 1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente.
3. Ausgeschlossene Leistungserweiterungen
Sind für Sie Leistungserweiterungen vereinbart (beispielsweise Progressions- und Mehrleistungsmodelle), oder Gliedertaxenmodelle, so gelten diese nicht für den Ehegatten und die Kinder.
4. Mitversicherte Leistungsarten
Die unter Punkt 3. genannten Leistungsarten gelten dagegen auch für diese Familien-Vorsorgeversicherung.
5. Nachversicherungsgarantie für Kinder
Wird ein Kind während der Dauer der Familienvorsorgeversicherung in den Vertrag eingeschlossen,
- so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
- so entfällt auf Ihren Antrag hin die Gesundheitsprüfung.