Der Premium-Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht-Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Versicherungssumme ab und schützt zahlreiche mitversicherte Personen sowie vielfältige Situationen der Tierhaltung. Dazu zählen Jungtiere bis 12 Monate, Auslandsschäden, Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Bergungskosten und weitere Leistungen samt umfangreicher Garantien.
Versicherungssummen:
- Es ist eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart.
- Eine Vorsorgeversicherung deckt neu entstehende Risiken während der Vertragslaufzeit ab.
- Forderungsausfalldeckung: Diese bietet Schutz ohne Mindestschadenhöhe, inklusive Schadenersatzrechtsschutz.
Versicherte Personen:
- Der Versicherungsnehmer ist versichert.
- Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ist ebenfalls mitversichert.
- Familienangehörige, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, sind versichert. Auch Eltern und Großeltern, die in eine Pflegeeinrichtung umziehen, bleiben versichert.
- Unverheiratete minderjährige Kinder, auch wenn sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, sind versichert.
- Unverheiratete volljährige Kinder während ihrer Schul- und Berufsausbildung (auch Zweitausbildung oder Studium) sind ebenfalls mitversichert.
- In häuslicher Gemeinschaft lebende pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegegrad 2) sind mitversichert.
- Vorübergehend eingegliederte unverheiratete Personen (z. B. Au-Pairs, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste sind ebenfalls mitversichert.
- Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter, Fremdreiter/Gastreiter und Reitbeteiligte sind ebenfalls versichert.
Versichert sind:
- Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen aus der privaten Haltung der versicherten Tiere.
- Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken ist eingeschränkt mitversichert.
- Die Barmenia prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
Wichtige versicherte Leistungsbereiche:
- Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert.
- Einsatz als Zugtier vor Schlitten oder Kutschen ist versichert.
- Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren ist versichert.
- Schäden durch Deckakt (gewollt oder ungewollt) sind versichert.
- Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden und Wohnräumen sowie an Stallungen, Reithallen, Weiden und Koppeln (einschließlich Einfriedungen, Führanlagen, Außenreitplätzen und Rennbahnen) sind abgedeckt.
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportern und Tiertransportanhängern sind versichert.
- Mietsachschäden an Reitutensilien, Schlitten, Wagen und Kutschen, einschließlich "Sättel zur Probe", sind gedeckt.
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden, sind versichert.
- Schäden im Ausland sind zeitlich unbegrenzt versichert.
- Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sowie ohne Sattel versichert.
- Bei Hunden ist das Führen ohne Leine und Maulkorb versichert.
- Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchtier ist abgedeckt.
- Gewerbliche Nutzung des versicherten Tieres bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 EUR ist versichert.
- Neuwerterstattung für Gegenstände, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate sind, bis zu 5.000 EUR.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate.
- Bergungs- und Rettungskosten sind abgedeckt.
- Der Tod eines Pferdes durch Wolfsriss oder durch den sogenannten Pferderipper ist bis zu 10.000 EUR versichert.
- Kosten für Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten Schadensfall sind versichert.
- Gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander sind abgedeckt.
Wichtige Obliegenheiten:
- Schäden müssen der Barmenia innerhalb einer Woche gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche gestellt wurden.
- Der Versicherungsnehmer muss der Barmenia wahrheitsgemäße Schadenberichte vorlegen und bei der Schadenregulierung mitwirken.
- Es muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens gesorgt werden.
Weitere Besonderheiten:
- Barmenia-Leistungsgarantie: Ist ein Haftpflichtschaden nicht über diese Bedingungen versichert, leistet die Barmenia dennoch, wenn irgendein anderer Tierhalter-Haftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde.
- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie: Diese gilt beim Wechsel zur Barmenia.
- Konditions-Differenz-Versicherung: Gilt für bis zu 15 Monate, falls eine Vorversicherung besteht und die neue Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
- Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil.
- GDV-Garantie: Die Barmenia garantiert die Einhaltung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen.
- Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises "Beratungsprozesse".
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Schutz sichert Sie ab, wenn Ihr Tier einem anderen Menschen oder fremdem Eigentum einen Schaden zufügt. Neben Ihnen selbst sind zahlreiche weitere Personen wie Partner, Kinder, pflegebedürftige Angehörige und sogar Gastreiter oder Tierhüter mitgeschützt. Auch besondere Situationen – vom Turnier über den Deckakt bis hin zu Schäden im Ausland – sind eingeschlossen. Verschiedene Garantien sorgen zusätzlich dafür, dass Ihr Schutz beim Wechsel und bei künftigen Verbesserungen nicht schlechter ausfällt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft, unverheiratete minderjährige Kinder auch außerhalb der häuslichen Gemeinschaft, volljährige Kinder in Ausbildung, pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 sowie nicht gewerbsmäßige Tierhüter, Fremd- und Gastreiter und Reitbeteiligte.
Sind Jungtiere automatisch mitversichert?
Ja. Jungtiere (Welpen bzw. Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert.
Ist mein Tier auch im Ausland geschützt?
Ja. Schäden im Ausland sind zeitlich unbegrenzt versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich einen Schaden melden?
Schäden müssen der Barmenia innerhalb einer Woche gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche gestellt wurden.
Was passiert, wenn ein Schaden nicht über diese Bedingungen versichert ist?
Über die Barmenia-Leistungsgarantie leistet die Barmenia dennoch, wenn irgendein anderer Tierhalter-Haftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde.