Mit der Vorsorgeversicherung im Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflicht sind neu entstehende Risiken nach Vertragsabschluss sofort mitversichert. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten und Fristen gelten, in welcher Höhe der Schutz besteht und welche Risiken von der Regelung ausgenommen sind.
1. Sofortiger Versicherungsschutz für neue Risiken:
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2. Höhe des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung in Höhe der für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung.
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach Abschluss Ihres Vertrages ein neues Risiko entsteht, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht dafür zunächst sofort mitversichert. Wichtig ist, dass Sie ein solches neues Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden – sonst kann der Schutz dafür rückwirkend entfallen. Für bestimmte Risiken, etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten, gilt diese Vorsorgeregelung nicht.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken sofort mitversichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko melden?
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
In welcher Höhe besteht der Schutz für neue Risiken?
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung in Höhe der für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen, Risiken der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.