Die Barmenia Tierhaftpflicht sichert im Premium Schutz auch Hunde mit Versicherungspflicht ab und greift bei einer Risikoerhöhung, Risikoerweiterung oder einem neu entstandenen Risiko durch einen solchen Hund. Erfahre, welche Regelung gilt, wenn es sich um eine nicht versicherbare Rasse handelt.
Erhöhung, Erweiterung oder neues Risiko durch einen versicherungspflichtigen Hund:
Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung des Risikos oder eines neu entstandenen Risikos durch einen Hund, für den eine Versicherungspflicht gilt, besteht Versicherungsschutz.
Nicht versicherbare Rasse:
Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern, so endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige oder Mitteilungspflicht über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens hätte erfüllt sein müssen.
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich das Risiko durch einen Hund mit Versicherungspflicht – etwa weil ein solcher Hund neu hinzukommt oder das bestehende Risiko sich vergrößert –, greift der Versicherungsschutz. Gehört der Hund allerdings zu einer Rasse, die nicht versichert wird, läuft der Schutz nach einer festgelegten Frist aus, die sich an der spätesten Erfüllung der Anzeige- oder Mitteilungspflicht orientiert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Hunde mit Versicherungspflicht im Premium Schutz abgesichert?
Ja. Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz Versicherungsschutz für Hunde mit Versicherungspflicht und sichert somit das Tier ab.
Besteht Versicherungsschutz bei einer Risikoerhöhung durch einen versicherungspflichtigen Hund?
Ja. Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung des Risikos oder eines neu entstandenen Risikos durch einen Hund, für den eine Versicherungspflicht gilt, besteht Versicherungsschutz.
Was gilt bei einer Rasse, die nicht versichert wird?
Handelt es sich um eine Rasse, die nicht versichert wird, endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige- oder Mitteilungspflicht über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens hätte erfüllt sein müssen.
Ab wann läuft die Zwei-Monats-Frist bei einer nicht versicherbaren Rasse?
Die Frist von zwei Monaten beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige- oder Mitteilungspflicht über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens hätte erfüllt sein müssen.