Die Barmenia Tierhaftpflicht sichert im Premium Schutz besondere Umweltrisiken nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) ab. Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden an geschützten Arten, Gewässern und Boden, ergänzt um Regelungen zum Ausland, klare Ausschlüsse und eine Versicherungssumme von 5.000.000 EUR je Versicherungsfall.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von den folgenden Bedingungen.
1. Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- c) Schädigung des Bodens.
1. Versichert sind betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
2. Ausland
Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
3. Ausschlüsse
1. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
2. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
- a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
- b) für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
4. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 5.000.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Premium Schutz übernimmt gesetzliche Pflichten, wenn durch ein versichertes Ereignis geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder der Boden geschädigt werden. Grundsätzlich muss der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden sein. Der Schutz gilt auch für versicherte eigene oder gemietete Grundstücke sowie innerhalb der EU. Bewusste Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften und Schäden, die über andere Verträge abgedeckt sind, bleiben ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Wann besteht Versicherungsschutz für die Sanierung?
Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, wenn die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die bewusst von umweltschützenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen abweichen, sowie Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt und Schäden, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt ebenfalls 5.000.000 EUR.