Die Barmenia Tierhaftpflicht im Premium Schutz erklärt, wie sich Veränderungen des versicherten Risikos auf den Versicherungsschutz auswirken: Mitversichert sind Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos – mit klaren Ausnahmen etwa für versicherungspflichtige Fahrzeuge. Zudem gelten besondere Kündigungs- und Mitteilungsregeln bei gesetzlichen Änderungen.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht:
1. aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung.
2. aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
3. Veränderungen des versicherten Risikos.
Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.
Was bedeutet das konkret?
Wächst oder erweitert sich das Risiko rund um Ihr Tier, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht grundsätzlich weiterhin mitversichert. Ausgenommen sind bestimmte Risiken, die einer eigenen Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Ändern sich Gesetze und steigt dadurch das Risiko, kann der Versicherer unter Einhaltung einer festen Frist kündigen. Änderungen sollten Sie melden, damit die Regelungen zur Mitteilungspflicht und Beitragsregulierung greifen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos – mit den genannten Ausnahmen.
Welche Risiken sind von der Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung.
Was gilt bei Risikoerhöhungen durch neue Rechtsvorschriften?
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was ist bei Veränderungen des versicherten Risikos zu beachten?
Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.