Mit dem Premium Schutz der Barmenia Tierhaftpflichtversicherung greift eine Leistungsgarantie: Würde ein anderer zugelassener Versicherer für einen Schaden zahlen oder bietet er bessere Konditionen, gelten dessen Entschädigungsgrenze und Selbstbeteiligung – innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme und mit klar definierten Ausschlüssen.
1. Versicherungsschutz trotz fehlender Leistungspflicht:
Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungsschutz aus dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung, wenn
- ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Haftpflichtversicherung zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Tarifes zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (ohne beitragspflichtige Leistungserweiterungen) für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen würde und
- Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
2. Günstigere Konditionen des anderen Versicherers:
Gilt in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für den auch wir nach diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bieten,
- eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme), so wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers zu Grunde gelegt;
- eine geringere Selbstbeteiligung als bei uns, so wird bei der Entschädigungsberechnung die geringere Selbstbeteiligung des anderen Versicherers berücksichtigt.
3. Mitversicherter Personenkreis:
Der mitversicherte Personenkreis kann durch die Barmenia-Leistungs-Garantie nicht erweitert werden.
4. Ausschlüsse von der Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes gemäß Punkt 1. und 2. sind ausgeschlossen
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
- im Ausland eintretende Schadenereignisse,
- Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht werden,
- die Befriedigung von Ansprüchen
- wegen Schäden, für die keine gesetzliche Haftung gegeben ist,
- die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen Haftungsvereinbarungen),
- Eigenschäden,
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse, Gentechnik oder Strahlen zurückzuführen sind,
- Assistanceleistungen, sonstige versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach den vorgenannten Regelungen eigentlich ausgeschlossen wäre (z. B. ein Schaden aus der gewerblichen Nutzung des versicherten Tieres) – bereits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mitversichert ist.
In einem derartigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des anderen zugelassenen Versicherers zu Grunde gelegt.
5. Versicherungssumme / Selbstbeteiligung:
Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall nicht schlechter gestellt sind als bei einem anderen, allgemein zugänglichen Tierhaftpflicht-Tarif. Würde ein anderer zugelassener Versicherer für einen Schaden zahlen, für den wir nicht leisten, springt die Garantie ein – sofern Sie die entsprechenden Versicherungsbedingungen vorlegen. Bietet ein anderer Versicherer für einen ohnehin gedeckten Schaden bessere Konditionen, werden dessen höhere Entschädigungsgrenze oder geringere Selbstbeteiligung berücksichtigt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Punkte und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Wann greift die Barmenia-Leistungs-Garantie?
Sie greift, wenn ein Schadensfall eintritt, für den nach diesen Versicherungsbedingungen keine Leistungspflicht besteht, ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Tarifs dafür zahlen würde und Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Was gilt, wenn der andere Versicherer bessere Konditionen bietet?
Bei einem Schaden, für den auch wir Versicherungsschutz bieten, wird eine höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers (innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme) oder dessen geringere Selbstbeteiligung bei der Entschädigungsberechnung zu Grunde gelegt.
Kann sich der mitversicherte Personenkreis durch die Garantie erweitern?
Nein. Der mitversicherte Personenkreis kann durch die Barmenia-Leistungs-Garantie nicht erweitert werden.
Welche Schäden sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, im Ausland eintretende Schadenereignisse, Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, Eigenschäden, Ansprüche ohne gesetzliche Haftung sowie Schäden durch Asbest, Gentechnik oder Strahlen. Ausnahme: Ist ein solcher Schaden bereits im Barmenia-Vertrag zu niedrigerer Entschädigungsgrenze oder höherem Selbstbehalt mitversichert, wird die günstigere Regelung des anderen Versicherers zu Grunde gelegt.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für den Vertrag vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Eine vereinbarte generelle Selbstbeteiligung wird berücksichtigt.