Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung legt im Premium Schutz genau fest, welche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – von vorsätzlich herbeigeführten Schäden über Ansprüche unter Angehörigen bis hin zu Schäden durch Fahrzeuge, Asbest, Gentechnik, Strahlen oder Krankheitsübertragung. Ein klarer Überblick über die Grenzen des Schutzes.
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
1. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
2. Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
- Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
- Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
3. Ansprüche der Versicherten untereinander
Ausgeschlossen sind Ansprüche
- von Ihnen selbst oder der in Punkt 4. benannten Personen gegen die mitversicherten Personen,
- zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages,
- zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrages.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
4. Schadensfälle von Ihren Angehörigen und von wirtschaftlich verbundenen Personen
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
- Eltern und Kinder,
- Adoptiveltern und -kinder,
- Schwiegereltern und -kinder,
- Stiefeltern und -kinder,
- Großeltern und Enkel,
- Geschwister sowie
- Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person sind;
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein sind;
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft sind;
f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
5. Verbotene Eigenmacht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
6. Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Rechnung die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen haben.
7. Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
8. Gentechnik
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
a) gentechnische Arbeiten,
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
c) Erzeugnisse, die
- Bestandteile aus GVO enthalten,
- aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
9. Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
10. Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierung
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
11. Übertragung von Krankheiten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind.
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
12. Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen
b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
13. Strahlen
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
14. Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
15. Luft- und Raumfahrzeuge, Luftlandeplätze
Ausgeschlossen sind Ansprüche
a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
- der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren,
- Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlandeplätzen.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
16. Wasserfahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
17. Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus
a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten,
b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,
c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflichtversicherung deckt viele, aber nicht alle Schäden ab. Bestimmte Situationen sind vom Schutz ausgenommen – etwa Schäden, die absichtlich verursacht wurden, Ansprüche zwischen mitversicherten Personen oder engen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt sowie Schäden durch Fahrzeuge, Asbest, Gentechnik oder Strahlung. Diese Aufstellung hilft Ihnen einzuschätzen, in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht. Maßgeblich sind stets Versicherungsschein und Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Gilt der Schutz auch für Schäden bei Angehörigen im gleichen Haushalt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den mitversicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder, Geschwister sowie Groß- und Pflegeeltern.
Besteht Schutz, wenn mein Tier eine Krankheit überträgt?
Ansprüche wegen Sachschäden durch Krankheit Ihrer Tiere sind grundsätzlich ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Sind Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen abgedeckt?
Nein. Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeug-Anhängers, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeugs sind ausgeschlossen. Eine bloße Tätigkeit am Fahrzeug gilt nicht als Gebrauch, sofern keine der Personen Halter oder Besitzer ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Gelten die Ausschlüsse ausnahmslos?
Die Ausschlüsse gelten, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.