Die Barmenia Tierhaftpflichtversicherung stellt im Premium Schutz sicher, dass der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers zunächst weiterläuft. So bleiben mitversicherte Angehörige bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin abgesichert – und beim Begleichen der Rechnung kann die Fortführung nahtlos übergehen.
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt:
- für Ihren mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder
- für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet der Schutz nicht sofort. Er läuft bis zum nächsten fälligen Beitragstermin weiter und kommt in dieser Zeit dem mitversicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie unverheirateten, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Kindern zugute. Zahlt der überlebende Ehe- oder Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nein. Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt der Schutz nach dem Tod weiter?
Er gilt für Ihren mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wie wird die Versicherung dauerhaft fortgeführt?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Wer wird nach der Beitragszahlung zum neuen Versicherungsnehmer?
Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der die nächste Beitragsrechnung begleicht, wird Versicherungsnehmer.