Mit der Barmenia Fahrradversicherung sichern Sie Fahrräder und E-Bikes über eine Versicherung für fremde Rechnung ab: Sie schließen den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten, während die Rechte aus dem Vertrag allein Ihnen zustehen. Wie Zustimmung und Auszahlung der Entschädigung geregelt sind, lesen Sie hier.
1. Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
2. Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließen Sie den Vertrag in Ihrem eigenen Namen ab, um das Fahrrad oder E-Bike einer anderen Person (des Versicherten) abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag können ausschließlich Sie ausüben – auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung wirken beide Seiten zusammen: Die Zustimmung des jeweils anderen kann verlangt werden.
Häufige Fragen
Was ist eine Versicherung für fremde Rechnung?
Sie schließen den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (des Versicherten) ab.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten – selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Wird vor der Auszahlung eine Zustimmung benötigt?
Vor Zahlung der Entschädigung an Sie kann der Nachweis verlangt werden, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.