Im Fahrrad-Schutzbrief der Barmenia Fahrradversicherung erfährst du, welche Ursachen als Ausfall des versicherten Fahrrads gelten – von Beschädigung, Diebstahl und Motorausfall über mechanische Mängel, Reifenpanne bis zum Unfall – und welche Situationen wie entladene Akkus oder fehlender Reifendruck ausdrücklich nicht abgesichert sind.
1. Ausfall des versicherten Fahrrades kann entstehen durch:
- Beschädigung oder Diebstahl; auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt;
- Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defektes oder Entwendung relevanter Teile;
- Mechanischer Mangel z. B. durch Ketten– oder Rahmenbruch;
- Reifenpanne;
- Unfall/Sturz.
2. Keine versicherten Ausfälle sind:
- entladene Akkus;
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann;
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der auf Grund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrrad-Schutzbrief greift, wenn dein Fahrrad tatsächlich nicht mehr fahrbereit ist – etwa nach einem Schaden, einem Diebstahl von Teilen, einem Motorproblem beim E-Bike, einem mechanischen Defekt, einer Reifenpanne oder einem Sturz. Nicht als Ausfall gelten dagegen einfach behebbare oder selbst verschuldete Situationen wie ein leerer Akku, zu wenig Luft im Reifen oder ein verkehrsrechtlich unzulässiger Zustand des Fahrrads. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Ursachen gelten als Ausfall des Fahrrads?
Als Ausfall gelten Beschädigung oder Diebstahl (auch Teilediebstahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt), der Ausfall des Motors bzw. der Motorunterstützung durch Defekt oder Entwendung relevanter Teile, ein mechanischer Mangel wie Ketten- oder Rahmenbruch, eine Reifenpanne sowie ein Unfall oder Sturz.
Ist ein entladener Akku ein versicherter Ausfall?
Nein. Entladene Akkus zählen nicht zu den versicherten Ausfällen.
Ist fehlender Reifendruck abgesichert?
Fehlender Reifendruck gilt nicht als versicherter Ausfall, wenn er durch den Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
Zählt der Diebstahl einzelner Teile als Ausfall?
Ja, ein Teilediebstahl gilt als Ausfall, wenn er die Fahrbereitschaft des Fahrrads aufhebt.
Was gilt bei einem verkehrsrechtlich unzulässigen Zustand des Fahrrads?
Ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades ist kein versicherter Ausfall, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der durch weitere von außen eintretende Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.