Bei der Barmenia Fahrradversicherung wird die Leistung fällig, sobald der Anspruch geprüft ist: Innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige erklärt der Versicherer in Textform, ob und in welchem Umfang er den geltend gemachten Anspruch anerkennt – wobei die Frist bei eigenem Verschulden gehemmt sein kann.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Anzeige des Schadens bei uns in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir den geltend gemachten Anspruch anerkennen.
Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Nachdem Sie einen Schaden gemeldet haben, prüft der Versicherer Ihren Anspruch und teilt Ihnen innerhalb eines Monats schriftlich mit, ob und in welcher Höhe er zahlt. Kann der Schaden aus Gründen, die Sie zu verantworten haben, nicht geklärt oder ausgezahlt werden, verlängert sich diese Frist entsprechend.
Häufige Fragen
Wann erklärt der Versicherer, ob er zahlt?
Innerhalb eines Monats nach der Anzeige des Schadens erklärt der Versicherer in Textform, ob und in welchem Umfang er den geltend gemachten Anspruch anerkennt.
In welcher Form erfolgt die Erklärung?
Die Erklärung erfolgt in Textform.
Ab wann läuft die Monatsfrist?
Die Frist beginnt mit der Anzeige des Schadens beim Versicherer.
Kann sich die Frist verzögern?
Ja. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.