Bei der Barmenia Fahrradversicherung legt der Fahrrad-Schutzbrief genau fest, in welchen Fällen keine Leistung erbracht wird – etwa bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, der Teilnahme an Radrennen auf abgesperrten Strecken, gewerblicher Vermietung, entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen oder beim Transport eines beschädigten Akkus.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Wir leisten nicht:
- für Schäden, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat;
- wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;
- wenn das Fahrrad bei Eintritt des Schadens gewerbsmäßig vermietet war;
- wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
- für den Transport eines am versicherten Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrrad-Schutzbrief greift nicht in jeder Situation. Bestimmte Umstände schließen eine Leistung aus – zum Beispiel, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde, wenn das Rad bei einem abgesperrten Rennen zum Einsatz kam, wenn es gewerblich vermietet war, wenn gesetzliche Vorgaben die Hilfe verhindern oder wenn ein beim Schaden beschädigter Akku transportiert werden müsste. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Für Schäden, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat, wird nicht geleistet.
Gilt der Schutz bei der Teilnahme an einem Radrennen?
Es wird nicht geleistet, wenn die versicherte Person bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern diese auf zu diesem Zweck – auch nur zeitweise – abgesperrten Strecken stattfinden.
Besteht Schutz für ein gewerblich vermietetes Fahrrad?
Nein. Wenn das Fahrrad bei Eintritt des Schadens gewerbsmäßig vermietet war, wird nicht geleistet.
Wird ein beschädigter Akku beim Transport mitversichert?
Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befindlichen Akkus wird nicht geleistet, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
Können gesetzliche Bestimmungen die Leistung verhindern?
Ja. Es wird nicht geleistet, wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung der Dienstleistung entgegenstehen.