Im Fahrrad-Schutzbrief der Barmenia Fahrradversicherung werden zentrale Fachbegriffe klar definiert: von Fahrrad, Pedelec und E-Bike über Leistungsort, Pannenhilfe und Unfall bis hin zu Reise, Startplatz der Tagesfahrt sowie Wohnort und Wohnsitz.
1. Fahrrad
Der Begriff „Fahrrad“ wird als Synonym verwendet für die aufgeführten Fahrradtypen, sofern nicht etwas anderes beschrieben wird. Soweit der Begriff „Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. E-Bikes gemeint.
2. Leistungsort
Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
3. Pannenhilfe
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann.
Nicht versichert sind:
- Verschleißteile
- Ersatzteile, die speziell im Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden
4. Reise
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
5. Startplatz der Tagesfahrt
Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die versicherte Person am Schadentag die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad begonnen hat.
5. Unfall
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
6. Wohnort oder Wohnsitz
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Die aufgeführten Begriffe legen fest, wie zentrale Wörter im Fahrrad-Schutzbrief zu verstehen sind. So wird etwa klargestellt, dass „Fahrrad“ auch Pedelecs und E-Bikes umfasst, wo Hilfe geleistet werden kann (Leistungsort), was unter Pannenhilfe fällt und wann von einem Unfall gesprochen wird. Diese Definitionen dienen dem einheitlichen Verständnis des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs und E-Bikes vom Begriff „Fahrrad“ erfasst?
Ja. Soweit der Begriff „Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. E-Bikes gemeint, sofern nicht etwas anderes beschrieben wird.
Was zählt als Pannenhilfe?
Pannenhilfe ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort mit den vom Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen. Nicht versichert sind Verschleißteile sowie Ersatzteile, die speziell im Schadensfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Wann liegt ein Unfall im Sinne des Schutzbriefs vor?
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Was gilt als Reise?
Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
Wie ist der Wohnort oder Wohnsitz definiert?
Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.