Bei der Barmenia Fahrradversicherung bildet der Versicherungswert – der Kaufpreis des Fahrrades in neuwertigem Zustand samt fest verbundener Teile und aufgeführter Zubehörteile – die Grundlage der Entschädigung. Erfahren Sie, wie die Versicherungssumme vereinbart wird, wann sich ein Vorsorgebetrag von 20 % ergibt und wie der Unterversicherungsverzicht Ihre Leistung sichert.
1. Versicherungswert
Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich zusammen aus:
- dem Kaufpreis des Fahrrades,
- dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teils,
- dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad lose verbundenen Zubehörteils, soweit das Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
2. Versicherungssumme
(1) Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen (Versicherungswert).
Es kann als Versicherungssumme auch der unverbindliche Verkaufspreis des neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden. Dieser ist von Ihnen im Schadensfall entsprechend nachzuweisen.
Soll ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad erworbenes Fahrrad versichert werden, so ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert des Fahrrades möglich.
(2) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn
- bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde,
- eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und
- von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
(3) Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht):
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert beschreibt, was Ihr Fahrrad im neuwertigen Zustand gekostet hat – einschließlich fest verbundener Teile und des Zubehörs, das auf dem Kaufbeleg steht. Die Versicherungssumme legen Sie und der Versicherer gemeinsam fest; sie sollte dem Neuwert entsprechen. Kommt es zum Schaden und war die Summe zu niedrig angesetzt, wird die Leistung dank des Unterversicherungsverzichts trotzdem nicht gekürzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zusätzlicher Vorsorgebetrag greifen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was zählt zum Versicherungswert meines Fahrrades?
Der Kaufpreis des Fahrrades, der Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teils sowie der Kaufpreis jedes lose verbundenen Zubehörteils, soweit dieses auf dem Händler-Kaufbeleg aufgeführt ist – jeweils im neuwertigen Zustand.
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und dem Versicherer vereinbart. Bei neu erworbenen Fahrrädern soll sie dem Neuwert (Versicherungswert) entsprechen. Auch der unverbindliche Verkaufspreis kann vereinbart werden, ist dann aber im Schadensfall von Ihnen nachzuweisen.
Kann ich auch ein Gebrauchtfahrrad versichern?
Ja. Für ein von einem Fahrradhändler als Gebrauchtfahrrad erworbenes Fahrrad ist eine Absicherung zum Kaufpreis oder zum Neuwert des Fahrrades möglich.
Wann erhöht sich die Versicherungssumme um den Vorsorgebetrag von 20 %?
Der Vorsorgebetrag von 20 % greift, wenn die Versicherungssumme bei Abschluss korrekt angegeben wurde und eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. wegen eines Preisanstiegs) und von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.
Was passiert, wenn meine Versicherungssumme zu niedrig ist?
Der Versicherer verzichtet auf eine Kürzung der Leistung, wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert (Unterversicherungsverzicht).