Bei der Barmenia Fahrradversicherung richtet sich die Entschädigung danach, ob das Fahrrad gestohlen, zerstört, beschädigt oder verschlissen ist – von den Wiederbeschaffungskosten über Reparaturkosten bis zur Erstattung von Schlössern und losem Zubehör. Erfahren Sie, welche Nachweise nötig sind und wie die Gesamtentschädigung begrenzt ist.
1. Diebstahl oder Zerstörung der versicherten Sache:
Wird die versicherte Sache gestohlen oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden, bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
2. Beschädigung der versicherten Sache:
Wird die versicherte Sache beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
3. Entschädigung bei Verschleiß:
Wir ersetzen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden, bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
4. Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert:
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrrades/Fahrradanhängers, erstatten wir die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
5. Voraussetzung für eine Entschädigung:
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung nachgewiesen werden.
Die entsprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten:
- Marke
- Typ
- sowie – sofern vorhanden und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt – die Rahmennummer
6. Gesamtentschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrages begrenzt.
Darüber hinaus erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für:
- Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahlsicherungen sowie
- versichertes loses Fahrradzubehör, soweit diese/dieses nicht zusammen mit dem versicherten Fahrrad gekauft wurden und somit nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufgeführt sind.
7. Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
8. Besonderheiten im Schadensfall:
- a) Haben Sie auf Grund desselben Schadensfalles neben den Ansprüchen auf Leistungen von uns auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
- b) Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
- c) Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen können, steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Schadensfall melden. Melden Sie den Schaden zu diesem Vertrag, werden wir im Rahmen dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung in Vorleistung treten.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie erhalten, hängt davon ab, was mit Ihrem Fahrrad passiert ist: Bei Diebstahl oder Zerstörung geht es um die Kosten für ein gleichwertiges neues Rad, bei einer Beschädigung um die Reparatur. Ist eine Reparatur teurer als ein neues Rad, wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Für die Auszahlung müssen Sie die Reparaturkosten mit einer Werkstattrechnung belegen. Die Gesamtsumme ist gedeckelt, zusätzlich können Schlösser und separat gekauftes Zubehör erstattet werden. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Was wird bei Diebstahl des Fahrrades ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades oder Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte, bis zur maximalen Gesamtentschädigung.
Was gilt, wenn die Reparatur teurer ist als ein neues Fahrrad?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, werden die Kosten für eine Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte erstattet, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Angaben muss die Reparaturrechnung enthalten?
Die Rechnung der Fahrradwerkstatt muss mindestens Marke und Typ des versicherten Fahrrades enthalten. Sofern vorhanden und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt, ist zusätzlich die Rahmennummer anzugeben.
Werden Schlösser und Zubehör mit erstattet?
Ja, erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahlsicherungen sowie für versichertes loses Fahrradzubehör, soweit dieses nicht zusammen mit dem Fahrrad gekauft wurde und nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufgeführt ist.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.