Im Fahrrad-Schutzbrief der Barmenia Fahrradversicherung ist geregelt, wann ein Versicherungsfall vorliegt und welche Personen und Fahrräder abgesichert sind. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Beistandsleistungen greifen und dass auch mitgeführte Fahrrad-Anhänger mitversichert sein können.
1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn:
- das versicherte Fahrrad oder E-Bike wegen eines Ausfalls nicht mehr genutzt werden kann.
- die versicherte Person durch entstandene Verletzungen, die sie während der Fahrt erlitten hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
- der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person über das genannte Notfalltelefon tatsächlich geltend gemacht wird.
2. Versicherte Person:
Versicherte Person hinsichtlich der über den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist jeder berechtigte Nutzer eines bei uns mit dem Fahrrad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrrades.
Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Fahrrad-Schutzbrief springt ein, wenn Ihr Rad oder E-Bike unterwegs ausfällt oder Sie durch eine Verletzung während der Fahrt nicht weiterfahren können. Damit die Hilfe greift, muss der Anspruch über das Notfalltelefon gemeldet werden. Geschützt ist grundsätzlich jeder, der ein versichertes Fahrrad berechtigt nutzt – und auch ein mitgeführter Fahrrad-Anhänger ist einbezogen, solange er nicht gewerblich genutzt wird.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall im Fahrrad-Schutzbrief vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahrrad oder E-Bike wegen eines Ausfalls nicht mehr genutzt werden kann, wenn die versicherte Person durch Verletzungen während der Fahrt nicht weiterfahren kann oder wenn der Anspruch auf Beistandsleistungen über das genannte Notfalltelefon geltend gemacht wird.
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person hinsichtlich der über den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist jeder berechtigte Nutzer eines mit dem Fahrrad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrrades.
Sind Fahrrad-Anhänger mitversichert?
Ja, mitgeführte Fahrrad-Anhänger sind mitversichert, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Wie mache ich Beistandsleistungen geltend?
Der Anspruch auf Beistandsleistungen wird durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person über das genannte Notfalltelefon geltend gemacht.