Mit dem Fahrrad Kasko-Schutz der Barmenia Fahrradversicherung sind auch lose mit dem Rad verbundenes Zubehör und Gepäck abgesichert – von Anhänger, Helm und Fahrradtasche bis zu Zelt, Schlafsack und Werkzeug. Welche Gegenstände genau versichert sind und welche Entschädigungsgrenzen je Sache und Versicherungsfall gelten, zeigt dieser Überblick.
1. Fahrradzubehör
Versichert sind nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport),
- Beleuchtung,
- Fahrradkompass,
- Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb),
- Fahrradschloss,
- Fahrradtasche,
- Fahrradwimpel,
- Flickzeug,
- Helm,
- Hygieneartikel,
- Isomatte,
- Kartenhalter,
- Kartenmaterial,
- Kilometerzähler,
- Kindersitz,
- Kleidung,
- Klingel,
- Kochgeschirr,
- Luftmatratze,
- Luftpumpe,
- Reflektor,
- Regenschutzplane,
- Sattelkissen,
- Schloss,
- Schlafsack,
- Schleppstange,
- Spiegel,
- Steckschutzblech,
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer
- Trinkflasche,
- Werkzeug,
- Werkzeugtasche,
- Zelt.
2. Versicherungsumfang bei versichertem Zubehör
Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden nach Beitrag "Versicherte Gefahren und Schäden Kasko-Schutz" a) bis i).
Die Entschädigung ist je versicherter Sache auf 300 EUR bzw. für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt. Die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall beträgt insgesamt maximal 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Fahrrad selbst schützt der Kasko-Schutz auch Zubehör und Gepäck, das lose mit dem Rad verbunden ist – etwa Taschen, Helm, Beleuchtung, Kindersitz oder Camping-Ausrüstung wie Zelt und Schlafsack. Kommt es zu einem Kaskoschaden, ersetzt der Versicherer die betroffenen Gegenstände bis zu festgelegten Höchstbeträgen: pro einzelner Sache, mit einer höheren Grenze für Tierkörbe und Tier- bzw. Kinderanhänger, sowie einer Obergrenze für den gesamten Schadensfall.
Häufige Fragen
Welches Zubehör ist im Fahrrad Kasko-Schutz versichert?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Gepäck, zum Beispiel Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Helm, Kindersitz, Kleidung, Luftpumpe, Werkzeug, Zelt und Schlafsack. Die vollständige Aufstellung ist im Beitrag aufgeführt.
Bis zu welchem Betrag wird je versicherter Sache entschädigt?
Die Entschädigung ist je versicherter Sache auf 300 EUR begrenzt. Für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger gilt eine Grenze von 600 EUR.
Wie hoch ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall?
Die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall beträgt insgesamt maximal 1.000 EUR.
Bei welchen Schäden besteht Versicherungsschutz für das Zubehör?
Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden nach dem Beitrag "Versicherte Gefahren und Schäden Kasko-Schutz" a) bis i).
Ist ein Tachometer mitversichert?
Ein Tachometer zählt zum versicherten Zubehör, jedoch keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer.