Die Barmenia Fahrradversicherung übernimmt im Fahrrad Kasko-Schutz Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen und schützt so bei Beschädigung oder Verlust dieser Komponenten. Welche Teile als fest verbunden gelten, richtet sich nach der bekannten Definition aus dem Bereich Diebstahl oder Raub.
Wir leisten für Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen.
Für fest verbundene Teile findet die Definition unter Beitrag „Diebstahl oder Raub fest verbundener Fahrradteile“ Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Teil, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, beschädigt oder geht verloren, greift der Fahrrad Kasko-Schutz. Was genau als fest verbunden zählt, ist im Beitrag zu Diebstahl oder Raub fest verbundener Fahrradteile beschrieben – dieselbe Definition gilt auch hier. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt der Fahrrad Kasko-Schutz an fest verbundenen Teilen ab?
Es wird für Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen geleistet, also bei Beschädigung oder Verlust dieser Teile.
Was gilt als fest mit dem Fahrrad verbundenes Teil?
Dafür gilt die Definition aus dem Beitrag „Diebstahl oder Raub fest verbundener Fahrradteile“. Diese Definition findet auch für den Kasko-Schutz Anwendung.
Sind auch Verluste von fest verbundenen Teilen mitversichert?
Ja, der Fahrrad Kasko-Schutz bietet Schutz bei Beschädigung oder Verlust fest verbundener Fahrradteile.
Wo finde ich die genaue Definition der fest verbundenen Teile?
Die Definition ist im Beitrag „Diebstahl oder Raub fest verbundener Fahrradteile“ enthalten und gilt entsprechend für den Kasko-Schutz.