Mit dem Akku-Premium-Schutz der Barmenia Fahrradversicherung sind E-Bike-Akkus bei Beschädigung, Zerstörung, Verschleiß und Diebstahl abgesichert. Auch ein angeschaffter Zweitakku ist mitversichert. Der Schutz muss besonders vereinbart sein und lässt sich jederzeit gesondert kündigen.
Der Akku-Premium-Schutz ist nur dann versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
1. Umfang des Versicherungsschutzes:
Es besteht Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus
- Akku-Verlust durch Diebstahl
Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweitakku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschädigt/zerstört oder gestohlen wird.
2. Ausschluss:
Ausgeschlossen sind Schäden durch chemische Reaktionen.
3. Besondere Kündigungsmöglichkeit:
Sie und wir können die Mitversicherung des Akku-Premium-Schutzes jederzeit isoliert und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam und beendet den Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt.
- Eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen wirksam und beendet den Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Akku-Premium-Schutz erweitert die Fahrradversicherung um den Schutz des E-Bike-Akkus. Wird der Antriebs-Akku beschädigt, zerstört oder gestohlen, greift dieser Zusatzschutz – ebenso für einen extra angeschafften Zweitakku. Voraussetzung ist, dass der Schutz ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein festgehalten wurde. Beide Seiten können diese Mitversicherung jederzeit gesondert beenden.
Häufige Fragen
Was ist über den Akku-Premium-Schutz versichert?
Versichert sind die Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus sowie der Akku-Verlust durch Diebstahl.
Ist auch ein Zweitakku mitversichert?
Ja. Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweitakku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschädigt, zerstört oder gestohlen wird.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch chemische Reaktionen.
Muss der Akku-Premium-Schutz gesondert vereinbart werden?
Ja. Der Akku-Premium-Schutz ist nur dann versichert, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Wie kann der Akku-Premium-Schutz gekündigt werden?
Sie und der Versicherer können die Mitversicherung jederzeit isoliert und ohne Kündigungsfrist kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, eine Kündigung des Versicherers eine Woche nach Zugang bei Ihnen. Kündigt der Versicherer, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.