Der Fahrrad Kasko-Schutz der Barmenia Fahrradversicherung leistet Entschädigung für Fahrräder und Fahrradanhänger, die durch versicherte Gefahren zerstört oder beschädigt werden – von Unfall, Sturz und Vandalismus über Naturereignisse bis hin zu Bedienungsfehlern, Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden sowie Verschleiß von Akku und weiteren Fahrradteilen.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren/Ereignisse) zerstört oder beschädigt werden:
- a) Unfallschäden: Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den Fahrradanhänger oder das Transportmittel einwirkendes Ereignis.
- b) Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers – auch ohne äußere Einwirkung.
- c) Brand, Explosion, Blitzschlag.
- d) Vandalismus: Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad/der Fahrradanhänger durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.
- e) Sturm, Hagel.
- f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch.
- g) Schneedruck, Lawinen.
- h) Vulkanausbruch.
- i) Überschwemmung (auch Abhandenkommen durch Überschwemmung), Rückstau.
- j) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung.
- k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- n) Schäden an der Verkabelung durch
- Kurzschluss,
- Tierbisse sowie
- Kabelbruch.
o) Akkuverschleiß:
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität des Akkus in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter 5 Jahre) die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft 50 % unterschreitet.
p) Verschleiß sonstiger Fahrradteile:
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäufer des Fahrrades als Neuware ausgestellte Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung) oder das von Ihnen nachgewiesene Baujahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Kasko-Schutz greift bei einer Vielzahl von Schadensereignissen rund um Fahrrad und Fahrradanhänger. Dazu zählen typische Unfälle und Stürze, mutwillige Beschädigungen durch Fremde sowie Schäden durch Feuer und Naturgewalten. Auch technische Defekte an der Elektronik, Feuchtigkeitsschäden und Verschleiß können abgesichert sein – bei Akku und weiteren Fahrradteilen jedoch nur unter den oben genannten Voraussetzungen zu Alter und Leistungskapazität.
Häufige Fragen
Sind Sturz- und Unfallschäden abgesichert?
Ja. Versichert sind Unfallschäden durch ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis sowie Fall- oder Sturzschäden, also das Umfallen, Stürzen und Umkippen des Fahrrades oder Fahrradanhängers – auch ohne äußere Einwirkung.
Ist Vandalismus mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad oder der Fahrradanhänger durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.
Wann ist der Austausch des Akkus wegen Verschleiß erstattungsfähig?
Die Kosten sind nur erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität in den ersten 3 Jahren seit Herstellung oder Erstkaufdatum dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weiteren 2 Jahren (bis zum Akkualter von 5 Jahren) dauerhaft 50 % unterschreitet.
Bis zu welchem Alter ist Verschleiß sonstiger Fahrradteile versichert?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage ist das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäufer als Neuware ausgestellten Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung) oder das nachgewiesene Baujahr.
Sind Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler abgedeckt?
Ja, allerdings erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.