Die Barmenia Fahrradversicherung schützt bei Diebstahl oder Raub fest mit dem Fahrrad verbundener Teile inklusive Akkus – auch dann, wenn Räder oder Sattelstütze per Schnellspanner befestigt sind. Erfahren Sie, welche Komponenten als fest verbunden gelten und mitversichert sind.
Mitversichert ist:
- Der Diebstahl oder Raub von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (inklusive Akkus).
Fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sind solche Teile, die:
- nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden können oder
- ohne Beschädigung nicht entfernt werden können.
Ebenfalls als fest mit dem Fahrrad verbunden gilt:
- das Vorder-/Hinterrad, wenn es mit einer Schnellspannnabe befestigt ist;
- die Sattelstütze, wenn sie mit einer Schnellspanner-Sattelklemme befestigt ist.
Was bedeutet das konkret?
Werden Bauteile gestohlen oder geraubt, die fest zum Fahrrad gehören, greift der Versicherungsschutz. Als fest verbunden zählen dabei nicht nur verschraubte Komponenten, sondern auch Räder und Sattelstütze, die mit einem Schnellspanner montiert sind. Auch der Akku ist dabei berücksichtigt.
Häufige Fragen
Sind fest verbundene Fahrradteile bei Diebstahl mitversichert?
Ja. Mitversichert ist der Diebstahl oder Raub von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen, inklusive Akkus.
Welche Teile gelten als fest mit dem Fahrrad verbunden?
Fest verbunden sind Teile, die nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden können oder ohne Beschädigung nicht entfernt werden können.
Zählen mit Schnellspanner befestigte Räder als fest verbunden?
Ja. Als fest mit dem Fahrrad verbunden gilt es auch, wenn das Vorder- oder Hinterrad mit einer Schnellspannnabe befestigt ist.
Ist die Sattelstütze mit Schnellspanner mitversichert?
Ja. Als fest verbunden gilt auch die Sattelstütze, wenn sie mit einer Schnellspanner-Sattelklemme befestigt ist.
Ist der Akku vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja. Der Diebstahl oder Raub fest mit dem Fahrrad verbundener Teile ist inklusive Akkus mitversichert.