Die Barmenia Fahrradversicherung erstattet bei Diebstahl oder Raub von Fahrradzubehör und Fahrradgepäck – vom Anhänger über Helm und Fahrradtasche bis zum Fahrradschloss. Erfahre, welche Teile abgesichert sind, welche Entschädigungsgrenzen je Zubehörteil gelten und wann der Schutz auch bei abgestelltem Fahrrad greift.
1. Versichertes Zubehör
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport)
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb)
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Flickzeug
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer)
- Trinkflasche
- Werkzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
2. Versicherungsumfang bei versichertem Zubehör
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl oder Raub, solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet.
- Die Entschädigung ist je versichertes Zubehörteil auf 300 EUR begrenzt.
- Für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger gilt eine Grenze von 600 EUR.
- Die Gesamtentschädigung für das versicherte Zubehör beträgt je Versicherungsfall insgesamt maximal 1.000 EUR.
Für die verwendeten Fahrradschlösser und für einen mit einem Schloss gesicherten Anhänger besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad abgestellt wurde bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet.
Versicherungsschutz für den mit einem Schloss gegen Diebstahl gesicherten Anhänger besteht auch dann, wenn dieser nicht mehr mit dem Fahrrad verbunden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird loses Zubehör oder Gepäck gestohlen oder geraubt, während das Fahrrad benutzt wird, ist dieses abgesichert. Dabei gibt es feste Höchstbeträge: pro einzelnem Zubehörteil, einen höheren Betrag für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger sowie eine Obergrenze für den gesamten Schaden pro Versicherungsfall. Fahrradschlösser und ein mit einem Schloss gesicherter Anhänger sind zusätzlich auch dann geschützt, wenn das Fahrrad geparkt oder der Anhänger nicht mehr angekoppelt ist.
Häufige Fragen
Welches Fahrradzubehör ist abgesichert?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Gepäck, darunter Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Helm, Kindersitz, Kleidung, Luftpumpe, Werkzeug und Zelt. Tachometer sind eingeschlossen, jedoch keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer.
Wie hoch ist die Entschädigung je Zubehörteil?
Je versichertes Zubehörteil ist die Entschädigung auf 300 EUR begrenzt. Für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger gilt eine Grenze von 600 EUR.
Gibt es eine Obergrenze pro Versicherungsfall?
Ja. Die Gesamtentschädigung für das versicherte Zubehör beträgt je Versicherungsfall insgesamt maximal 1.000 EUR.
Wann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Raub?
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl oder Raub, solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet.
Sind Fahrradschloss und Anhänger auch bei abgestelltem Fahrrad geschützt?
Ja. Für die verwendeten Fahrradschlösser und für einen mit einem Schloss gesicherten Anhänger besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad abgestellt wurde. Der gesicherte Anhänger ist zudem geschützt, wenn er nicht mehr mit dem Fahrrad verbunden ist.