Bei der Barmenia Fahrradversicherung sind bestimmte Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen etwa Velomobile, zulassungspflichtige Elektrofahrräder, Eigenbauten, Dirt-Bikes, gewerblich genutzte Kurier- oder Verleihfahrräder sowie nachträglich angebaute Musik- und Fotogeräte und Smartphones. Ein klarer Überblick, welche Sachen nicht abgesichert sind.
Nicht versichert sind:
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht;
- Eigenbauten;
- Dirt-Bikes;
- gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufszwecke eingesetzt werden wie "Foodbikes" u. Ä., also solche, die für den Verkauf von Waren verwendet werden (Speisen, Getränke etc.) und mit entsprechenden Aufbauten/Anbauten ausgestattet sind (z. B. Küche, Spüle, Kühl-/Erhitzungsanlage etc.);
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams;
- Smartphones.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Zweirad und nicht jedes Zubehör fällt unter den Schutz dieser Fahrradversicherung. Ausgeschlossen sind unter anderem besonders spezielle oder gewerblich genutzte Fahrräder sowie einige nachträglich angebaute Geräte. Wer wissen möchte, ob das eigene Rad oder Zubehör abgesichert ist, kann sich an dieser Aufzählung orientieren.
Häufige Fragen
Sind Elektrofahrräder mitversichert?
Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht, sind nicht versichert.
Ist ein gewerblich genutztes Fahrrad abgesichert?
Nein. Fahrräder, die gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzt werden, sowie Verleihfahrräder sind nicht versichert.
Ist ein Foodbike versichert?
Nein. Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufszwecke eingesetzt werden wie "Foodbikes" u. Ä. – also solche mit Aufbauten/Anbauten wie Küche, Spüle oder Kühl-/Erhitzungsanlage – sind nicht versichert.
Sind angebaute Geräte wie Action-Cams oder Smartphones mitversichert?
Nein. Nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik- und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams sowie Smartphones sind nicht versichert.
Zählen Eigenbauten oder Dirt-Bikes zum Versicherungsschutz?
Nein. Eigenbauten und Dirt-Bikes sind ebenso wie Velomobile/vollverkleidete Fahrräder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.