Die Barmenia Fahrradversicherung schützt das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad sowie Pedelecs und E-Bikes samt fest verbundener Teile wie Gepäckträger, Lampen, Sattel und Akku. Auch lose verbundenes Zubehör, Fahrradgepäck, mitgeführte Schlösser und der herstellerseitige Bordcomputer eines Pedelecs zählen zu den versicherten Sachen.
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike (versicherte Sachen).
Soweit im Folgenden der Begriff „Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. E-Bikes gemeint. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass für das versicherte Fahrrad keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht.
Mitversichert sind zusätzlich:
- Alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. einschließlich des Akkus, der zur Diebstahlsicherung mitgeführten Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektronischer Diebstahlsicherungen.
- Das aufgeführte mit dem Fahrrad (lose) verbundene Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
- Bei einem versicherten Pedelec/E-Bike der diesem zugehörige, vom Hersteller für das Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer, über den essenzielle Funktionen des Fahrrades (Motorsteuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden und ohne den diese nicht funktionieren. Er ist mitversichert und gilt somit nicht als Zubehör.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist zunächst das Fahrrad, Pedelec oder E-Bike, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Dazu zählen auch die fest montierten Teile, die zum Gebrauch des Rades gehören, sowie loses Zubehör und Fahrradgepäck. Bei einem Pedelec oder E-Bike ist außerdem der vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer eingeschlossen, weil er wichtige Funktionen wie Motorsteuerung und Beleuchtung steuert.
Häufige Fragen
Welches Fahrrad ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike. Voraussetzung ist, dass für das Fahrrad keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht.
Sind fest verbundene Teile wie Lampen oder der Akku mitversichert?
Ja. Mitversichert sind alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und dem Gebrauch dienenden Teile wie Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker und Sattel, einschließlich des Akkus sowie mitgeführter Schlösser und Diebstahlsicherungen.
Gilt loses Zubehör auch als versichert?
Ja. Mitversichert ist das aufgeführte, mit dem Fahrrad lose verbundene Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
Ist der Bordcomputer eines Pedelecs mitversichert?
Ja. Bei einem versicherten Pedelec/E-Bike ist der vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer mitversichert, über den essenzielle Funktionen wie Motorsteuerung und Beleuchtung gesteuert werden. Er gilt nicht als Zubehör.