Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz umfasst eine Verdoppelung der Leistung bei 90% Invalidität und Pflegebedürftigkeit für umfassende Absicherung.
Wenn eine Unfallrente ab 50 % Invalidität vereinbart wird, kann zusätzlich die Verdoppelung ab 90 % Invalidität oder die Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit vereinbart werden.
1. Verdoppelung ab 90 % Invalidität
Die versicherte Person ist jünger als 69 Jahre. Bei einer unfallbedingten Invalidität ab 90 % zahlen wir
das 2fache der vereinbarten Rente.
2. Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) Die versicherte Person erhält eine Unfallrente, siehe Beitrag "Unfallrente bei einem
Invaliditätsgrad ab 50 %" und
b) sie wird während der Vertragslaufzeit,
c) aber nach dem Unfall, der zur Rentenleistung geführt hat,
d) gleichgültig aus welcher Ursache
e) in den Pflegegrad 4 oder in einen höheren Pflegegrad gemäß Pflegestärkungsgesetz II eingestuft.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verdoppeln wir unsere Unfall-Rentenleistung für die Dauer der Pflegebedürftigkeit.
Beispiel:
Die versicherte Person erhält nach einem Autounfall die vereinbarte Unfallrente aufgrund einer
60 %igen Invalidität. Der Versicherungsvertrag läuft unverändert weiter. Jahre später verschlechtert sich der Gesundheitszustand wegen einer Erkrankung, die mit den Unfallfolgen nichts zu tun hat. Nach Begutachtung wird die versicherte Person in Pflegegrad 4 eingestuft.
Sie erhält daher ab dem Zeitpunkt der Einstufung die doppelte Rente.