Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sichert Schmerzensgeld ab und bietet finanzielle Unterstützung bei Unfällen und deren Folgen.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person erleidet einen unter diesen Versicherungsvertrag fallenden Unfall, der eine der
nachfolgend unter Punkt 2. aufgeführten Verletzungen zur Folge hat.
Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden.
Der Anspruch auf diese Leistung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, unter Vorlage eines ärztlichen Berichtes geltend gemacht wird. Der Anspruch erlischt auch, wenn die versicherte Person in Folge eines Unfalls stirbt, bevor der Anspruch geltend gemacht wurde.
2. Höhe der Leistung
(1) bei Knochenbrüchen
- Schädeldach, Schädelbasis ..... 5.000 EUR
- Gesichtsschädel (ohne Nasenbein) ..... 1.500 EUR
- Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule ..... 3.000 EUR
- Schulterblatt, Schlüsselbein, Brustbein, eine oder mehrere Rippen ..... 1.000 EUR
- Arm einschließlich Hand (ohne Finger) ..... 1.500 EUR
- Ein Finger oder mehrere Finger ..... 500 EUR
- Beckenfrakturen, die nach der AO-Klassifikation dem Typ A entsprechen (stabile Beckenfraktur) ...... 500 EUR
- sonstige Beckenfrakturen (ohne Steißbein) ..... 5.000 EUR
- Steißbein ..... 500 EUR
- Bein einschließlich Fuß (ohne Zehen) .....1.500 EUR
- Eine Zehe oder mehrere Zehen ..... 500 EUR
Mehrfache Verletzungen eines Knochens werden so behandelt, als wäre nur eine einzige Verletzung eingetreten.
Sind mehrere Knochen verletzt, für die insgesamt in der Tabelle ein einziger Betrag ausgewiesen ist, so wird dieser auch nur einmal für die Leistungsberechnung angesetzt.
(2) bei sonstigen Verletzungen
- Augapfelprellung mit Einblutung in den Glaskörper ..... 1.500 EUR
- Vollständige Zerreißung von stabilisierenden Kapselbandstrukturen (Bandrupturen) und vollständige Zerreißungen von Sehnen (nicht unter den Versicherungsschutz fallen Teilrupturen, Muskel- und Muskelfaserrisse) ..... 250 EUR
- Verbrennungen ab 2. Grades von mindestens 20 % der Körperoberfläche ..... 2.500 EUR
- Ruptur der Milz, Leber oder einer Niere ..... 500 EUR
(3) Sind durch den Unfall mehrere Verletzungen entstanden, werden die jeweiligen Beträge zusammengerechnet.
Mehr als maximal 5.000 EUR werden jedoch nicht angenommen.
3. Ausschluss der Dynamik
Die Versicherungssumme nimmt nicht an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von
Leistung und Beitrag teil.
4. Beendigung des Versicherungsschutzes für Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallverletzungen
Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrüchen entfallen - ohne dass es einer Kündigung bedarf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet.