Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet Leistungen bei Schäden, die durch eine Gewaltstraftat entstehen, um Versicherten Sicherheit zu gewährleisten.
Wird die versicherte Person Opfer einer bei der Polizei angezeigten Gewaltstraftat im Sinne der §§ 176, 176 a, 176 b,177, 178, 180, 182, 211 bis 213, 224 bis 227 sowie der §§ 239, 239 a und 239 b des
Strafgesetzbuches, die einen Personenschaden mit einem stationären Krankenhausaufenthalt mehr als 2 Tagen zur Folge hat, leisten wir eine Soforthilfe in Höhe von 2.500 EUR.