Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet eine Rooming-In Leistung für minderjährige Kinder, um Angehörigen während eines Krankenhausaufenthalts nahe zu sein.
Befindet sich das versicherte minderjährige Kind nach einem versicherten Unfallereignis in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung und übernachtet eine dem Kind nahestehende Person mit dem versicherten Kind im Krankenhaus (Rooming-In), so übernehmen wir die dafür anfallenden Mehrkosten.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), besteht aus diesem Vertrag nur ein Leistungsanspruch auf Erstattung der vom
Ersatzpflichtigen nicht übernommenen restlichen Kosten.
Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, erstatten wir Ihnen (gegen Abtretung Ihrer gegen den oder die anderen Ersatzpflichtigen bestehenden Forderungen auf Zahlung der Rooming-In-Kosten) die gesamten vorgenannten Rooming-In-Kosten.