Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet eine Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, um finanzielle Belastungen in schwierigen Zeiten zu minimieren.
1. Voraussetzung
(1) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfähig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Beitragszahlungspflicht.
Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit unverändert bestehen.
(2) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund
vorübergehend in keiner Weise ausüben können, diese auch nicht ausüben und keiner anderweitigen
Erwerbstätigkeit nachgehen.
(3) Die Beitragsbefreiung erfolgt, sofern:
- die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen für mehr als 6 Wochen bestand und
- der Unfallversicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 24 Monaten
bestand und - bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kein Beitragsrückstand bestand.
2. Beginn und Dauer der Leistung
Die Beitragsbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt,
frühestens jedoch 6 Wochen nach deren Beginn und ist auf 12 Monate begrenzt.
Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Grad sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen.
Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht für Arbeitsunfähigkeit, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurde.