Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet Zugang zum Barmenia-Assistance-Center, das Unterstützung in Notfällen und bei Fragen bietet.
Es gelten folgende Beistandsleistungen des Barmenia Assistance-Centers:
Für die nachfolgenden Hilfeleistungen wenden Sie sich bitte an das Barmenia-Assistance-Center:
Telefon (0202) 438-3777.
Das Barmenia-Assistance-Center wird von einem Dienstleister betrieben, den die Barmenia auswählt
und mit der Ausführung der nachstehenden Beistandsleistungen beauftragt.
Auf die besonderen Voraussetzungen und die Haftungsbeschränkungen weisen wir ausdrücklich hin.
1. 24-Stunden-Informationsdienst
Das Barmenia-Assistance-Center steht Ihnen bzw. der versicherten Person 24 Stunden "Rund um die
Uhr", 365 Tage im Jahr, in einer durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall der versicherten Person entstandenen Notsituation mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Allgemeine Beratung über Maßnahmen in Notsituationen;
- Auskünfte über Notdienste von Apotheken und Ärzten;
- Benennung – soweit möglich – von geeigneten Reha-Einrichtungen;
- Informationen über Einrichtungen zur Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl,
Elektromobil etc.); - Benennung von Unternehmen, die auf den behindertengerechten Umbau einer Wohnung/ eines Hauses spezialisiert sind, sofern der Unfall zu einer Schwerstverletzung (z. B. Querschnittslähmung) geführt hat;– Vermittlung psychologischer Betreuung nach einem Unfall, sofern der Unfall zu einer Invalidität über 30 % oder zum Tod einer versicherten Person geführt hat.
2. Botendienst für ärztlich verordnete Arzneimittel
Ist die versicherte Person nach einem unter diesen Vertrag fallenden Unfall vom Arzt als arbeitsunfähig erklärt worden und muss sie auf ärztliche Anordnung hin für mindestens 48 aufeinanderfolgende Stunden das Bett hüten, beauftragt das Barmenia-Assistance-Center einen Botendienst, der der versicherten Person die Medikamente zustellt und trägt die dabei anfallenden Botendienstkosten.
3. Versorgung von Haustieren
Befindet sich die versicherte Person nach einem unter diesen Vertrag fallenden Unfall in notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung für mindestens 48 aufeinanderfolgende Stunden oder verstirbt die versicherte Person unfallbedingt und keiner der Mitbewohner ist physisch in der Lage, die Versorgung der im Haushalt der versicherten Person befindlichen Haustiere zu übernehmen, vermittelt bzw. veranlasst das Barmenia-Assistance-Center während des Krankenhausaufenthaltes die Versorgung der Haustiere und übernimmt die dabei tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten bis maximal 25 EUR je Tag.
Die Übernahme erfolgt längstens für die Dauer von 14 Tagen. Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Haustiere gehalten werden. Als Haustiere gelten nicht wilde und exotische Tiere (wie z. B. Schlangen, Spinnen).
Die vollstationäre Heilbehandlung auf Grund des Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Sind für die versicherte Person Hifleleistungen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, besteht über diese Regelungen hinaus Versicherungsschutz für die Versorgung von Haustieren.
4. Informationen bei Unfällen im Ausland
Erleidet die versicherte Person im Ausland einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall, informiert das
Barmenia-Assistance-Center auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.
Soweit möglich benennt es einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Barmenia-Assistance-Center den Kontakt zum Arzt selbst her
5. Kontakt zwischen Arzt und Krankenhaus bei Unfällen im Ausland
Befindet sich die versicherte Person nach einem unter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland, stellt das Barmenia-Assistance-Center auf Anfrage über einen von ihm beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten her.
Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Barmenia-Assistance-Center für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeitgeber der versicherten Person informiert.
6. Krankenbesuch bei Unfällen im Ausland
Befindet sich die versicherte Person nach einem unter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland für mindestens zehn aufeinanderfolgende Tage, organisiert das Barmenia-Assistance-Center auf Wunsch die Reise einer der versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Kosten für das Transportmittel.
Die Kosten des Aufenthaltes werden nicht ersetzt.
7. Kostenübernahme und Abrechnung mit der Krankenversicherung bei Unfällen im Ausland
Befindet sich die versicherte Person nach einem unter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen
Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland, gibt das Barmenia-Assistance-Center, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 12.500 EUR ab.
Das Barmenia-Assistance-Center übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenversicherer oder sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der vollstationären Heilbehandlung verpflichtet sind.
Soweit die vom Barmenia-Assistance-Center verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen werden, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungstellung an das Barmenia-Assistance-Center zurückzuzahlen.
8. Krankenrücktransport bei Unfällen im Ausland
Ist nach einem unter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Unfall der versicherten Person ein
Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (einschließlich Ambulanzflugzeug) medizinisch erforderlich, organisiert das Barmenia-Assistance-Center den Rücktransport an den Wohnort der versicherten Person bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus und übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten.
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport dann, wenn dieser ärztlich angeordnet ist und eine ausreichende medizinische Versorgung vor Ort nicht gewährleistet werden kann und dadurch eine Gesundheitsschädigung oder -verschlechterung zu befürchten ist.
9. Bestattung/Überführung bei unfallbedingtem Tod im Ausland
Stirbt die versicherte Person auf Grund eines unter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Unfalles im Ausland, organisiert das Barmenia-Assistance-Center auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in Deutschland.
Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen wir im Rahmen der versicherten Bergungskosten.
10. Rückholung von minderjährigen Kindern bei Unfällen im Ausland
Können mitreisende Kinder unter 14 Jahren auf einer Auslandsreise wegen eines unter diesen Vertrag fallenden erlittenen Unfalles der versicherten Person weder von der versicherten Person noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgt das Barmenia-Assistance-Center für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson (mit dem Zug, 1. Klasse, bzw. mit einem Linienflugzeug, Economy Class) zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernimmt die hierdurch entstehenden Mehrkosten gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise.
11. Voraussetzungen/Obliegenheiten
Die Hilfeleistungen von Punkt 2. werden nur am ständigen Wohnsitz der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Die Hilfeleistungen nach Punkt 4. bis 10. finden Anwendung bei Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und werden für die ersten 62 Tage dieser Reise gewährt.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung bezüglich der Hilfeleistungen nach Punkt 2. und 3. und 6. bis 10. besteht nur, wenn nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Barmenia-Assistance-Center die Durchführung der Hilfe abgestimmt war.
Dabei sind die Anweisungen des Barmenia-Assistance-Centers einzuholen, falls ein Unfall durch eine
dritte Person verursacht wurde, um eventuelle Regressansprüche zu sichern. Das Barmenia-Assistance-Center leistet im Zweifel vor, behält sich jedoch das Recht vor, nach Prüfung der Sachlage unberechtigte Leistungen zurückzuverlangen.
Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet, alle sachdienlichen Informationen an das Barmenia-Assistance-Center weiterzugeben, die eine Einschätzung über den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen.
Die ärztlichen Belege und/oder Rechnungsbelege sind im Original vorzulegen.
12. Haftungsbeschränkungen
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Für die Leistungen der von uns nur vermittelten - gegebenenfalls in Ihrem Namen beauftragten - Beförderungsunternehmen und sonstigen unmittelbaren Leistungserbringer übernehmen wir keine Haftung.