Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz übernimmt eine Beteiligung an Kosten für verordnete Hilfsmittel, um Versicherten notwendige Unterstützung zu bieten.
Werden auf Grund der Unfallfolgen
- Künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe sowie Organtransplantationen,
- Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte
medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, erstatten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung erbracht.