Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz umfasst Kurkostenbeihilfe und Reha-Kosten, um Versicherten eine umfassende Unterstützung zu bieten.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person hat
- nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an gerechnet,
- für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen
eine medizinisch notwendige Kur/einen medizinisch notwendigen Sanatoriums-/Rehaaufenthalt (teil- oder vollstationär) durchgeführt. Diese Voraussetzungen müssen von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur- oder Reha-Maßnahme.
2. Höhe der Leistung
Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicherten Person selbst getragenen Reha-/Kurkosten ohne Begrenzung. Dabei wird die Regelung, siehe Beitrag: "Anrechnung ab einem Mitwirkungsanteil von 70 %" entsprechend berücksichtigt.