Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet Serviceleistungen im Rehabilitations-Management, um Versicherten eine gezielte Unterstützung zu ermöglichen.
1. Voraussetzung für die Leistung
Ist nach den Bemessungsgrundsätzen auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 % zu erwarten, so entsteht ein Anspruch auf die Rehabilitations-Management-Serviceleistungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Art der Leistung
Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistungen erbringt.
- In der ersten Leistungsphase wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und
Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die
grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen. - In der zweiten Leistungsphase werden für die versicherte Person umfassende Empfehlungen
zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für
die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet. - In der dritten Leistungsphase wird die versicherte Person auf Basis der in der zweiten Leistungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
3. Höhe der Leistung
Wir übernehmen ausschließlich die für die medizinisch-berufskundliche Beratungstätigkeit anfallenden Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Versicherungsfall. Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen entstehen, werden nicht übernommen.
4. Art und Umfang der Leistungen sowie Dauer der Leistungserbringung
Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig
von der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren Folgen.
Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungsund Rehabilitationsmanagementdienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind, längstens bis zum Erreichen des Höchstbetrages von 10.000 EUR für die Kostenübernahme.
5. Ort der Leistungserbringung
Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht beansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten medizinischberufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst vorgeschlagen wurde.
6. Zahlung ohne endgültige Prüfung des Anspruchs
Da vor einer Einschaltung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienstes nicht immer abschließend geprüft werden kann, ob Versicherungsschutz besteht, ist mit der Erbringung der Rehabilitations-Management-Serviceleistungen eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus diesem Vertrag nicht verbunden. In jedem Fall tragen wir die Kosten für bereits erbrachte Rehabilitations-Management-Serviceleistungen.