Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz umfasst eine planmäßige Erhöhung der Versicherungssummen und Beiträge, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
1. Die Versicherungssummen für die Leistungsarten Invaliditäts-Kapitalleistung, Unfallrente,
Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung, werden gemäß den Bestimmungen in Punkt 2. jährlich um
jeweils 5 % erhöht.
Die Versicherungssummen für die Invaliditäts-Kapital- und Todesfallleistung werden auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro aufgerundet.
Für alle anderen Leistungsarten und Leistungserweiterungen erfolgt keine dynamische Erhöhung. Der
Beitrag wird aus den neuen Versicherungssummen errechnet. Für die Beitragsberechnung der Summenerhöhung wird das Alter der versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung zu Grunde gelegt.
2. Eine erhöhte Versicherungssumme gilt für die ab dem im Versicherungsschein genannten Änderungstermin eintretenden Schadensfälle. Mithin entfalten zukünftige Erhöhungen durch die Summendynamik für zum Erhöhungszeitpunkt bereits eingetretene Versicherungsfälle keine Wirkung.
3. Die Erhöhung der Versicherungssummen erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres, frühestens aber 11 Monate nach Versicherungbeginn.
4. Wir werden Sie über die erhöhten Versicherungssummen unterrichten, spätestens mit der
Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages. Über die neuen Versicherungssummen erhalten Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein.
5. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie dieser innerhalb von zwei Monaten, nachdem Ihnen unsere
Information über die Erhöhung zugegangen ist, in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) widersprechen.
6. Automatische Beendigung der Summendynamik für einzelne versicherte Personen
Die Vereinbarung über die Summendynamik endet – ohne dass eine ausdrückliche Kündigung erforderlich ist – für die jeweilige versicherte Person
a) wenn für diese eine der Versicherungssummen den Höchstbetrag erreicht hat, der in unseren zum Zeitpunkt der Dynamisierung maßgeblichen Annahmerichtlinien angegeben ist. Gleichzeitig entfällt auch die Erhöhung der übrigen für die jeweilige versicherte Person vereinbarten Versicherungssummen.
b) zum Ende des Versicherungsjahres, in dem diese versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet.