Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz ermöglicht es, die Versicherungssummen zu erhöhen, ohne eine Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen.
1. Sie können die vereinbarten Versicherungssummen für
- die Invaliditäts-Kapitalleistung,
- die Unfallrente,
- das Krankenhaustagegeld und
- die Todesfallleistung
unter den in den Punkten 2 und 3. genannten Voraussetzungen jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Dabei sind die Versicherungssummen für die Invaliditäts-Kapital- und Todesfallleistung auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro zu runden. Der neue Beitrag wird aus den erhöhten Versicherungssummen berechnet.
Für die Beitragsberechnung der Summenerhöhung wird das Alter der versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung zu Grunde gelegt.
2. Voraussetzungen für die Erhöhung der Versicherungssummen
a) Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
b) Die versicherte Person hat noch keinen Unfall erlitten, der zu einer Leistung aus diesem Vertrag geführt hat.
3. Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeit
a) Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren können Sie die Versicherungssummen um 25 % der jeweils zuletzt geltenden Summen heraufsetzen.
b) Die zum Zeitpunkt der Erhöhung in unseren Annahmerichtlinien festgelegten Höchstversicherungssummen bilden die Höchstgrenze für eine Nachversicherung.