Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet Krankenhaustagegeld, um Versicherten finanzielle Entlastung während eines Krankenhausaufenthalts zu gewähren.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
(1) Sanatoriumsaufenthalt
Bei unfallbedingtem Aufenthalt in Sanatorien wird das Krankenhaustagegeld nur gezahlt, wenn die versicherte Person vor dem unfallbedingten Sanatoriumsaufenthalt auf Grund des Unfalles stationär im Krankenhaus behandelt wurde.
(2) Aufenthalt in "Gemischten Anstalten"
Erfolgt die unfallbedingte Heilbehandlung in einer Anstalt, die sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so bleibt der Krankenhaustagegeldanspruch bestehen.
(3) Ambulante Operationen
Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld auch dann, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und sie deswegen für mindestens 3 Tage
ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. voll-ständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich
beeinträchtigt ist.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Für Aufenthalte in Sanatorien gilt eine geringere Leistungshöhe und -dauer.
(1) Das vereinbarte Krankenhaustagegeld verdoppelt sich, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet und dort eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung stattgefunden hat, für deren Dauer.
(2) Bei Aufenthalt in Sanatorien zahlen wir längstens bis zu einer Dauer von 60 Tagen 50 % des versicherten Krankenhaustagegeldes. Eine Mehrleistung gilt hierfür nicht.
(3) Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld für drei Tage.
(4) Rooming-In für die Kinder-Unfallversicherung
Wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung. Die Dauer der Begleitung ist durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen.