Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz gewährt eine Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %, um finanzielle Sicherheit zu bieten.
Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten siehe Beitrag "Invaliditätsleistung" "Bemessung des Invaliditätsgrades".
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt siehe Beitrag "Invaliditätsleistung".
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt.
Vereinbarte Gliedertaxenmodelle werden nur berücksichtigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 %.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Versicherungssumme für die Rentenleistung.
3. Beginn und Dauer der Leistung
(1) Wir zahlen die Unfallrente
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
(2) Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass auf Grund einer Neubemessung nach Ziffer 12.4 der unfallbedingte
Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen
anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
4. Todesfall-Kapitalleistung
Wird zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person eine Unfallrente aus diesem Vertrag gezahlt, so zahlen wir eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in Höhe des 12-fachen des zum Todeszeitpunkt gezahlten monatlichen Unfallrente-Betrages.