Mit der Innovationsklausel im Premium-Schutz der Barmenia Hausratversicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Verbessert die Barmenia die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag, gelten diese neuen Bedingungen auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung ‚Premium-Schutz'" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsklausel sorgt dafür, dass Sie an künftigen Verbesserungen der Versicherungsbedingungen teilhaben. Führt die Barmenia für neue Verträge Änderungen ein, die ausschließlich vorteilhaft für Sie sind und keinen zusätzlichen Beitrag kosten, dann gelten diese Verbesserungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag – und zwar für alle Leistungsfälle, die ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen neu eintreten.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel im Premium-Schutz?
Sie regelt, dass Verbesserungen der Versicherungsbedingungen, die ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag eingeführt werden, auch für Ihren bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch für Ihren Vertrag, wenn dafür kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gilt die Innovationsklausel auch für bereits eingetretene Leistungsfälle?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten für alle Leistungsfälle, die ab dem Gültigkeitstag der neuen Bedingungen neu eintreten.