Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium Schutz mit der Barmenia-Leistungs-Garantie zu, dass Sie Versicherungsschutz erhalten, wenn ein anderer zugelassener Versicherer für einen Schaden im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifs zahlen würde. Erfahren Sie, welche Nachweise nötig sind, wie höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen zugrunde gelegt werden und welche Leistungen ausgeschlossen sind.
1. Leistung, wenn ein anderer Versicherer zahlen würde:
Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungsschutz aus dieser Hausratversicherung, wenn
- a) ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Hausratversicherung zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifes (ohne dass es sich um beitragspflichtige Leistungserweiterungen handelt) für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen würde und
- b) Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
2. Günstigere Bedingungen des anderen Versicherers:
Gilt in der Hausratversicherung des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für den auch die Barmenia nach diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bietet,
- a) eine höhere Entschädigungsgrenze als bei der Barmenia (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme), so wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers zu Grunde gelegt;
- b) eine geringere Selbstbeteiligung als bei der Barmenia, so wird bei der Entschädigungsberechnung die geringere Selbstbeteiligung des anderen Versicherers berücksichtigt.
3. Von dieser Leistungsgarantie sind ausgeschlossen:
- a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen, vorsätzlich verursachen;
- b) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen
- aa) auf Basis von All-Risk-Deckungen und der Versicherung sog. „unbenannter Gefahren";
- bb) die bei der Barmenia nur gegen zusätzlichen Beitrag bzw. nur in einem separaten Versicherungsvertrag versicherbar sind, wie z. B. die Versicherung von
- weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch;
- Hausrat in weiteren Wohnungen wie Zweit-/Ferienwohnung, Ferienhaus etc.;
- Glasbruch;
- cc) der Gefahren der Elektronikversicherung:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Zerreißen infolge Fliehkraft;
- Überdruck oder Unterdruck;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost oder Eisgang, oder Überschwemmung.
- c) berufliche und gewerbliche Risiken;
- d) einfacher Fahrraddiebstahl;
- e) Vermögensschäden (z. B. Verlust von Buchgeld, digitalen Zahlungsmitteln und Vermögenswerten wie Kryptowährung) sowie immaterielle Schäden (z. B. Leistungen nach einem Schadensfall für erlittene physische/psychische Folgen bei einer betroffenen Person);
- f) Assistanceleistungen, versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach den vorgenannten Regelungen eigentlich ausgeschlossen wäre – bereits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mitversichert ist.
In einem derartigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des anderen Versicherers zu Grunde gelegt.
4. Versicherungssumme/Selbstbeteiligung:
Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Barmenia-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Sie im Hausrat-Bereich nicht schlechter gestellt sind als bei einem anderen zugelassenen Versicherer mit einem allgemein zugänglichen Tarif. Würde ein solcher Versicherer für einen Schaden zahlen, den die Barmenia nach ihren Bedingungen nicht abdeckt, greift die Garantie – sofern Sie die dortigen Versicherungsbedingungen vorlegen. Bietet der andere Tarif eine höhere Entschädigungsgrenze oder eine geringere Selbstbeteiligung, werden diese günstigeren Werte herangezogen. Bestimmte Bereiche wie Vorsatz, spezielle Naturgefahren, Elektronikrisiken oder gewerbliche Risiken sind allerdings ausgenommen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genauen Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann greift die Barmenia-Leistungs-Garantie?
Sie greift, wenn die Barmenia nach ihren Bedingungen nicht zur Leistung verpflichtet ist, aber ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifes für den Schaden zahlen würde und Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Was muss ich nachweisen, um die Garantie zu nutzen?
Sie müssen durch Vorlage der Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers nachweisen, dass dieser für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen würde.
Was passiert, wenn der andere Versicherer bessere Konditionen bietet?
Bietet der andere Versicherer eine höhere Entschädigungsgrenze innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme, wird diese zugrunde gelegt. Gilt dort eine geringere Selbstbeteiligung, wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Welche Schäden sind von der Leistungsgarantie ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, All-Risk-Deckungen und unbenannte Gefahren, bestimmte Naturgefahren, Elektronikrisiken, berufliche und gewerbliche Risiken, einfacher Fahrraddiebstahl, Vermögens- und immaterielle Schäden sowie Assistance- und versicherungsfremde Leistungen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für den Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Eine vereinbarte generelle Selbstbeteiligung wird bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.