Bei der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz gilt für Schäden durch weitere Naturgefahren eine Selbstbeteiligung: Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um 10 % des Schadenbetrages gekürzt, höchstens jedoch um 5.000 EUR. Was das für Versicherungsnehmer im Schadensfall bedeutet, erfahren Sie hier.
Selbstbeteiligung für weitere Naturgefahren im Premium Schutz:
Der Entschädigungsbetrag, der sich für Schäden durch weitere Naturgefahren nach den Regelungen dieser Hausratversicherungsbedingungen ergibt, wird je Versicherungsfall gekürzt.
Die Kürzung erfolgt um eine Selbstbeteiligung in folgender Höhe:
- 10 % des Schadenbetrages,
- höchstens um 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden durch weitere Naturgefahren übernehmen Sie einen Teil der Kosten selbst. Von der berechneten Entschädigung werden pro Versicherungsfall 10 % des Schadenbetrages abgezogen. Dieser Abzug ist gedeckelt: Mehr als 5.000 EUR können nicht als Selbstbeteiligung einbehalten werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei weiteren Naturgefahren?
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % des Schadenbetrages, höchstens jedoch 5.000 EUR.
Wie oft wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen.
Gibt es eine Obergrenze für die Selbstbeteiligung?
Ja, die Kürzung beträgt höchstens 5.000 EUR, auch wenn 10 % des Schadenbetrages darüber liegen würden.
Für welchen Tarif gilt diese Selbstbeteiligung?
Die Regelung gilt für Schäden durch weitere Naturgefahren nach den Bedingungen der Hausratversicherung im Premium Schutz.