In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz gibt es klar definierte Fälle, in denen Schäden durch Naturgefahren nicht versichert sind – etwa bei Sturmflut, eindringendem Regen durch offene Fenster, Grundwasser, Trockenheit oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Erfahren Sie hier, welche Ausschlüsse und Ausnahmen gelten.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- a) Sturmflut;
- b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- e) Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an:
- f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind; dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz der Hausratversicherung deckt Naturgefahren nicht in jedem Fall ab. Bestimmte Ereignisse – wie eine Sturmflut oder Trockenheit – sind ausgeschlossen. Auch wenn Regen oder Schnee durch offene Fenster eindringt, besteht in der Regel kein Schutz, es sei denn, die Öffnung entstand durch Unwetter oder Hagel und stellt einen Gebäudeschaden dar. Ebenso sind Sachen außerhalb von Gebäuden grundsätzlich nicht mitversichert, wobei Antennenanlagen und Markisen eine Ausnahme bilden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ausdrücklich nicht versichert.
Was gilt, wenn Regen oder Schnee durch ein Fenster eindringt?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Besteht Schutz für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Trockenheit abgedeckt?
Nein. Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung sind nicht versichert.