In der Barmenia Hausratversicherung sichert der Premium Schutz versicherte Sachen bei Überschwemmung und Rückstau ab – vorausgesetzt, weitere Naturgefahren sind mitversichert und die Gefahren sind nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Erfahren Sie, wann Überschwemmung und Rückstau vorliegen und welche Wartezeit von 14 Tagen gilt.
Sofern weitere Naturgefahren (Elementargefahren) mitversichert und im Versicherungsschein die Gefahren „Überschwemmung und Rückstau“ nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gilt folgender erweiterter Versicherungsschutz:
1. Elementarschäden um Überschwemmung und Rückstau
Wir zahlen auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung und Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
(1) Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt nur, wenn:
- a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- b) Witterungsniederschläge oder
- c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von a) oder b) die Überflutung verursacht haben.
2. Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn:
- a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- b) Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
3. Wartezeit für die Gefahren
Der Versicherungsschutz für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau beginnt nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Abschluss der Versicherung gegen weitere Naturgefahren.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Diese Wartezeit entfällt:
- a) bei durch Starkregen verursachte Überschwemmung/Rückstau; Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.
- b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorstehend genannten Elementargefahren „Überschwemmung und Rückstau“ bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zusätzlich zu den Grundgefahren auch weitere Naturgefahren mitversichert haben und Überschwemmung und Rückstau nicht ausgeschlossen sind, ersetzt die Versicherung Schäden an Ihrem Hausrat, die durch überflutetes Oberflächenwasser oder durch zurückgestautes Wasser aus den Ableitungsrohren entstehen. In der Regel greift der Schutz erst nach einer kurzen Wartezeit – bei bestimmten Situationen wie Starkregen oder nahtlos fortgeführtem Vorschutz entfällt diese jedoch. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen vor?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Sie muss durch eine Ausuferung oberirdischer Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder durch einen daraus folgenden Grundwasseraustritt an die Erdoberfläche verursacht sein.
Was gilt als Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Voraussetzung ist, dass eine Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Wie lang ist die Wartezeit für Überschwemmung und Rückstau?
Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Ablauf einer Wartezeit von 14 Tagen ab Abschluss der Versicherung gegen weitere Naturgefahren. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Wartezeit entfällt bei einer durch Starkregen verursachten Überschwemmung oder einem solchen Rückstau. Sie entfällt außerdem, wenn zuvor über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen diese Elementargefahren bestanden hat und der Schutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was gilt als Starkregen?
Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.