Die Barmenia Hausratversicherung schließt die Konditionsdifferenzdeckung als Leistungsbaustein im Premium Schutz ein und sichert für bis zu 15 Monate die Mehrleistungen ab, die über den Umfang einer noch laufenden oder gekündigten Vorversicherung hinausgehen. Hier lesen Sie, wann diese Deckung gilt, wie Versicherungssumme und Selbstbeteiligung berechnet werden und welche Einschränkungen bestehen.
1. Gegenstand der Konditionsdifferenzdeckung
a) Diese Konditionsdifferenz-Versicherung gilt für den Fall, dass
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Hausratversicherung
- für das gleiche Risiko
- noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht.
b) Mit der Konditionsdifferenz-Versicherung erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Hausratversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Dies gilt nicht für solche Leistungen und Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können (z. B. weitere Naturgefahren (Elementargefahren) und Gefahren der Glas- und Reisegepäckversicherung).
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Hausratversicherung.
Danach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversicherung oder dieser Hausratversicherung werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
2. Versicherungssumme(n)/Selbstbeteiligung
Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die für den Vorversicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich einer Vorsorge-Versicherungssumme in Höhe von 20 %, höchstens jedoch
- auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) und
- auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser Barmenia-Hausratversicherung als Leistungsgrenzen innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme gelten.
Eine mit uns vereinbarte "Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)", nach der wir auf eine Leistungskürzung trotz vorhandener Unterversicherung verzichten, gilt nicht für diese Konditionsdifferenz-Versicherung.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
3. Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditionsdifferenz-Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung).
4. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
a) Aus dieser Konditionsdifferenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vorversicherer
aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt;
cc) wegen
- arglistiger Täuschung und/oder
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von seiner Leistungspflicht befreit ist.
b) Ist der Vorversicherer wegen
- Nichtzahlung des Beitrags oder
- Obliegenheitsverletzung
von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
5. Beginn und Ende der Konditionsdifferenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Hausratversicherung bei uns, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend aufgehoben wird.
6. Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat.
Im Übrigen gelten für die Konditionsdifferenz-Versicherung die für diese Hausratversicherung vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Wechseln Sie von einem anderen Versicherer zur Barmenia Hausratversicherung, überbrückt die Konditionsdifferenzdeckung die Zeit bis zum Ende Ihres alten Vertrags. Bietet die Barmenia in dieser Übergangszeit einen besseren Schutz als Ihre bisherige Police, springt sie für diese zusätzlichen Leistungen ein – begrenzt durch die vereinbarten Summen und Bedingungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Was deckt die Konditionsdifferenzdeckung ab?
Sie deckt ausschließlich die Mehrleistungen ab, die im Rahmen dieser Hausratversicherung über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen – für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Hausratversicherung, längstens jedoch für 15 Monate.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Leistung ist begrenzt auf die für den Vorversicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich 20 % Vorsorge-Versicherungssumme, höchstens jedoch auf die mit uns vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) und die geltenden Entschädigungsgrenzen dieser Hausratversicherung.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Leistungen und Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden können, etwa weitere Naturgefahren (Elementargefahren) sowie Gefahren der Glas- und Reisegepäckversicherung. Auch eine generelle Selbstbeteiligung des Vorversicherungsvertrags wird nicht ersetzt.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. dessen abschließende Entschädigungszahlung – nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben oder die Leistungsabrechnung des Vorversicherers.