Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium-Schutz auch unbenannte Gefahren ab und leistet damit für unvorhergesehene Zerstörungen oder Beschädigungen versicherter Sachen, die nicht anderweitig abgedeckt sind. Erfahren Sie, welcher Umfang gilt, welche Gefahren und Schäden ausgeschlossen sind, welche Selbstbeteiligung greift und wie das besondere Kündigungsrecht ausgestaltet ist.
1. Versicherungsumfang
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die nicht beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen und die durch solche Gefahren unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, die nicht in den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" versichert sind (unbenannte Gefahren).
Die Versicherung gegen unbenannte Gefahren gilt nicht für Fahrräder, Fahrradanhänger und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen.
Führen Sie oder führt eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen, den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Verzicht auf diese Leistungskürzung gilt nicht für diese Versicherung unbenannter Gefahren.
2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden
(1) Von der Versicherung ausgeschlossen sind Gefahren und Schäden, die bei der Barmenia nur gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags versichert werden können. Dies sind:
a) die "Weiteren Naturgefahren" (Elementargefahren):
- Erdbeben,
- Erdsenkung, Erdrutsch,
- Schneedruck, Lawinen,
- Vulkanausbruch;
- Überschwemmung, Rückstau;
b) alle Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets – insbesondere die über den Barmenia-Internet-Schutzbrief versicherten Gefahren;
c) die Glasbruchversicherung;
d) die Versicherung von Reisegepäck;
e) sowie die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes – diese sind:
- Schlüsseldienst,
- Rohrreinigungsservice,
- Installateurservices (Elektro, Heizung, Sanitär),
- Notheizung,
- Schädlingsbekämpfung,
- Entfernung von Wespen-, Hornissennestern und Bienenstöcken,
- Hotelunterbringung,
- Kinderbetreuung im Notfall,
- Unterbringung von Tieren im Notfall,
- Dokumentendepot.
(2) Nicht versichert sind darüber hinaus für elektrotechnische und elektronische Geräte und Anlagen die Gefahren der Elektronikversicherung:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Zerreißen infolge Fliehkraft;
- Überdruck oder Unterdruck;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost oder Eisgang, oder Überschwemmung.
(3) Weitere, nicht versicherte Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen, vorsätzlich herbeigeführt haben/hat;
- b) Schäden durch das Abhandenkommen der versicherten Sache;
- c) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung, Verschleiß;
- d) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
- e) Schäden durch Witterungseinflüsse an im freien befindlichen versicherten Sachen;
- f) Schäden, die an Tieren oder durch Tiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art verursacht werden;
- g) Schäden, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
- h) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- i) Schäden durch magnetische Einwirkung, Computerviren, Softwarefehler/Softwareupdates, Programmierungsfehler oder das Löschen oder Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung des Datenträgermaterials;
- j) Schäden durch den Verlust von Daten (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, Musik etc);
- k) Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
- l) Schäden, für die der Hersteller oder Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
- m) Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler;
- n) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
- o) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie.
3. Selbstbeteiligung
Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
4. Besonderes Kündigungsrecht
- a) Sie und wir können die Versicherung für die unbenannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns, eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche nach dem Zugang bei Ihnen wirksam.
- b) Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt in Textform kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein "Unbenannte Gefahren" schließt eine Lücke: Er greift für unvorhergesehene Schäden an Ihrem Hausrat, die nicht bereits über die üblichen Gefahren der Premium-Schutz-Bedingungen abgedeckt sind. Bestimmte Bereiche bleiben jedoch außen vor – etwa Elementargefahren, Internet-Risiken, Glasbruch, Reisegepäck sowie die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes, weil diese gesondert versichert werden können. Auch typische Elektronik-Risiken und eine Reihe weiterer Schadenarten sind ausgeschlossen. Im Schadenfall tragen Sie einen Eigenanteil, und der Baustein lässt sich flexibel kündigen.
Häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren in der Hausratversicherung?
Unbenannte Gefahren sind solche Gefahren, die nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Hausratversicherung "Premium-Schutz" ausdrücklich versichert sind. Für sie wird Entschädigung geleistet, wenn versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden.
Sind Fahrräder über die unbenannten Gefahren mitversichert?
Nein. Die Versicherung gegen unbenannte Gefahren gilt nicht für Fahrräder, Fahrradanhänger und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen.
Welche Selbstbeteiligung fällt bei einem Schaden an?
Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
Welche Gefahren sind von den unbenannten Gefahren ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gefahren, die nur gegen Zusatzbeitrag versicherbar sind – etwa Elementargefahren, Internet-Risiken, Glasbruch, Reisegepäck und die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes. Zudem sind die Gefahren der Elektronikversicherung sowie weitere Schäden, etwa durch Vorsatz, Abnutzung, Abhandenkommen oder Datenverlust, nicht versichert.
Kann die Versicherung für unbenannte Gefahren gekündigt werden?
Ja. Sie und wir können die Versicherung für die unbenannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam, unsere Kündigung eine Woche nach Zugang bei Ihnen. Kündigen wir, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung in Textform kündigen.