Die Barmenia Hausratversicherung erklärt im Premium Schutz, welche Naturgefahren abgesichert sind: Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch werden jeweils klar definiert – inklusive der Nachweise, wann ein Erdbeben unterstellt wird.
1. Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie einen der folgenden Sachverhalte nachweisen:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
2. Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
3. Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
4. Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
5. Lawinen
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
6. Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Der Leistungsbaustein bei Naturgefahren fasst verschiedene Ereignisse zusammen, die durch die Natur ausgelöst werden und Schäden verursachen können. Dazu zählen Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Für jedes dieser Ereignisse gibt es eine klare Definition, was darunter zu verstehen ist. Beim Erdbeben ist zusätzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein solches Ereignis als Ursache angenommen wird.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren werden im Premium Schutz genannt?
Genannt werden Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was ist ein Erdbeben im Sinne der Bedingungen?
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was versteht man unter Schneedruck?
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Wie ist ein Vulkanausbruch definiert?
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.