Im Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung sind Smart Home-Sicherungskomponenten wie Melder, Sensoren und Kameras gegen Bedienungsfehler, Vandalismus, Bruch und Montagefehler abgesichert, dazu Folgeschäden am Hausrat und Einbruchdiebstahl durch Manipulation (Hacken) – bis zu festgelegten Höchstgrenzen je Versicherungsfall.
1. Versicherte Smart-Home-Sicherungskomponenten:
Die Komponenten der Smart-Home Sicherung, welche die optische Überwachung des Versicherungsortes und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung der Gebäudeöffnungen beeinflussen (z. B. Melder, Sensoren, Kameras), sind auch versichert, sofern sie durch
- Bedienungsfehler (Unachtsamkeit),
- vorsätzliche Beschädigung durch Dritte,
- Bodenstürze/Bruchschäden,
- Schäden durch Konstruktions- oder Montagefehler (nicht Abnutzung oder Verschleiß) nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Die Entschädigung ist hierfür auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
2. Nicht versicherte Geräte:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die mobilen Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Notebooks oder sonstige Computer.
3. Folgeschäden am versicherten Hausrat:
Wenn durch Fehlfunktion oder unbeabsichtigter Fehlbedienung der unter Punkt 1. genannten Smart-Home-Sicherungskomponenten Folgeschäden am versicherten Hausrat entstehen, sind diese bis 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert.
Dies kann z. B. bei unbeabsichtigtem Öffnen von Türen oder Fenstern der Fall sein, durch das Schäden durch einfachen Diebstahl oder Witterungseinflüsse verursacht oder begünstigt werden. Sie sind für diesen Zusammenhang nachweispflichtig.
4. Einbruchdiebstahl durch Manipulation (Hacken):
Es liegt Einbruchdiebstahl auch dann vor, wenn sich der Dieb widerrechtlichen Zutritt zu der durch Smart-Home-Komponenten ordnungsgemäß gegen unbefugtes Betreten und Eindringen gesicherten Wohnung durch Manipulation (Hacken) der Smart-Home-Sicherungskomponenten verschafft hat.
Voraussetzung hierfür ist, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber die Manipulation der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hat. Die Manipulation ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind, sondern erst dann, wenn eine Außerkraftsetzung der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch eine befugte Person nach den gegebenen Umständen unwahrscheinlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz sichert Ihre fest installierte Smart-Home-Technik für die Überwachung und Zugangskontrolle – etwa Melder, Sensoren und Kameras – gegen typische Risiken wie Fehlbedienung, mutwillige Beschädigung, Sturz oder Montagefehler ab. Auch Schäden, die durch eine Fehlfunktion dieser Technik am übrigen Hausrat entstehen, sind mitgedacht. Selbst ein Einbruch, bei dem sich Täter über das Hacken der Sicherungstechnik Zutritt verschaffen, kann als Einbruchdiebstahl gelten. Mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets fallen nicht unter diesen Baustein.
Häufige Fragen
Welche Smart-Home-Komponenten sind versichert?
Versichert sind Komponenten der Smart-Home Sicherung, die die optische Überwachung des Versicherungsortes und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung der Gebäudeöffnungen beeinflussen, zum Beispiel Melder, Sensoren und Kameras.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung für Schäden an den Smart-Home-Sicherungskomponenten ist auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt. Auch Folgeschäden am versicherten Hausrat sind bis 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert.
Sind Smartphones, Tablets oder Notebooks mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Notebooks oder sonstige Computer.
Gilt das Hacken der Sicherungstechnik als Einbruchdiebstahl?
Ja, Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn sich der Dieb durch Manipulation (Hacken) der Smart-Home-Sicherungskomponenten widerrechtlichen Zutritt verschafft. Voraussetzung ist, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber die Manipulation durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hat.
Was muss ich bei Folgeschäden am Hausrat beachten?
Folgeschäden am versicherten Hausrat durch Fehlfunktion oder unbeabsichtigte Fehlbedienung der Sicherungskomponenten sind bis 10.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert. Für den Zusammenhang sind Sie nachweispflichtig.